Luftrecht & Luftraum Diskussion

Readback: Kennung davor und/oder dahinter?

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62Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Bananenbieger schrieb:

    Von mir aus kann gerne weiterdiskutiert werden. Meine Frage wurde beantwortet, der Rest ist für die Leute, die es interessiert. ;-)

    Das ist doch eine vernünftige Einstellung, oder etwa nicht??

    Michael

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  • Find ich auch ;-)

    Mal im Ernst: Ich lese ganz gerne die tiefgehenden Diskussionen der "Insider" hier. Ist sehr lehrreich und informativ.
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  • FlyingDentist schrieb:
    Der Puristenthread:
    Frage: "Ist es bei einem Readback eigentlich erlaubt, die Lfz-Kennung auch hinter den Readback zu nennen?"
    Antwort: "Ja, siehe aktuelle Rechtsverordnung NfL I 229/09"
    Antwort: "Danke"
    Das sind drei Postings. Die 22 anderen Antworten sind also völlig überflüssig und könnten doch wegzensiert ääähhh -ignoriert werden.
    Michael
    Erlaubt ja, aber unschön!
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  • pinguair schrieb:
    FlyingDentist schrieb:
    Der Puristenthread:
    Frage: "Ist es bei einem Readback eigentlich erlaubt, die Lfz-Kennung auch hinter den Readback zu nennen?"
    ....
    Michael
    Erlaubt ja, aber unschön!
    Ganz im Gegenteil,

    wie schon erwähnt wird dies international so praktiziert (ausgenommen Lufthansa) und bietet durchaus Vorteile.

    Edit: Hier werden (neben viel Quatsch) auch ein paar Referenzen dazu erwähnt:
    http://www.pilots.de/ubb/NonCGI/Forum1/HTML/005491.html
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  • Sehts mir nach, dass ich mir diesen Thread nicht komplett durchlese. Die Antwort auf die Frage des TS ist einfach:

    (4) Das Rufzeichen ist grundsätzlich am Beginn der Meldung zu übermitteln. Eine
    direkte Antwort auf eine Meldung kann durch das Rufzeichen beendet werden.

    Quelle : NfL I 282 / 08  Nr. 6. Abs. 4
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  • Danke sehr.
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  • bungy3000 schrieb:
    Sehts mir nach, dass ich mir diesen Thread nicht komplett durchlese. Die Antwort auf die Frage des TS ist einfach:

    (4) Das Rufzeichen ist grundsätzlich am Beginn der Meldung zu übermitteln. Eine
    direkte Antwort auf eine Meldung kann durch das Rufzeichen beendet werden.

    Quelle : NfL I 282 / 08  Nr. 6. Abs. 4
    Sieh mir nach daß ich richtigstelle:

    Der Thread handelt von einem Readback, nicht von einer Meldung :-)
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  • bungy3000 schrieb:
    Quelle : NfL I 282 / 08  Nr. 6. Abs. 4

    NfL I 282/08 ist seit 05.11.2009 aufgehoben und durch NfL I 229/09 ersetzt. Nr. 6. Abs. 4 blieb allerdings unverändert.
    Die "direkte Antwort auf eine Meldung" ist das, was die Angelsachsen als Readback bezeichnen würden.

    Michael

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  • Rein von der Logik würde ich "readback" ja eher als "Zurücklesen" (einer Freigabe) interpretieren, aber was weiß denn ich. Antwort auf eine Meldung hingegen kann auch "Roger" oder das Callsign sein.
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  • Lieber österreichischer Flugkamerad,

    es scheint nun mehr als offensichtlich, dass Du den Inhalt der bundesdeutschen NfL I 229/09 überhaupt nicht kennst. Ich würde mich deshalb freuen, wenn Du Dich vor einer weiteren Antwort zunächst mit dem Inhalt dieser NfL in seiner Gesamtheit auseinandersetzen könntest, denn nur so wäre eine weitere Diskussion auf Augenhöhe überhaupt erst möglich und verhindert zusätzlich weitere unnötige Missverständnisse. Vielleicht kannst Du ja zwischen Deinen vielen Passagierflügen mit dem A320 und den Fototiefflügen mit der CTSW doch einmal die wenige Zeit dafür erübrigen.
    Falls ja, wirst Du bei 8. mit der Überschrift "Bestätigen von Meldungen" unter anderem lesen können, dass auch Flugverkehrskontrollfreigaben dort unter dem Bergriff "Meldung" abgehandelt werden. Wenn es also unter dem von verschiedener Seite, nun schon mehrfach zitierten Punkt 6. 4 heißt, dass das Rufzeichen einer Luftfunkstelle grundsätzlich am Beginn der Meldung zu übermitteln sei, eine direkte Antwort auf eine Meldung aber auch durch das Rufzeichen beendet werden könne, so schließt das selbstverständlich auch Flugverkehrskontrollfreigaben ein!

    Es bedarf also keiner Interpretation durch wessen Logik auch immer, einfaches, sinnerfassendes Lesen und Verstehen reicht hier völlig. Damit sollte dann aber auch für Dich die Fragestellung dieses Threads hinreichen beantwortet sein.

    Es sei mir am Schluss noch die Bemerkung gestattet, dass ich Deine Herangehensweise, besonders aus der Sicht eines Berufspiloten, als wenig professionell bezeichen würde.

    Michael

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