Dr. Speed schrieb:.... und dazu gehört auch die Nennung des Betriebes, wenn die Behauptungen belegbar sind.
So einem Betrieb gehört grundsätzlich das Handwerk gelegt.
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
Dr. Speed schrieb:Absolut. Das mit dem Rechtsstreit würde ich mit dem Anwalt besprechen. Bei entsprechender Beweissicherung würde ich klagen.
So einem Betrieb gehört grundsätzlich das Handwerk gelegt.
Mir persönlich wird ganz anders, wenn ich daran denke eine schlecht reparierte Masschine ausgehändigt zu bekommen. Das ist kein einfacher ziviler Rechsstreit, da hängt unser Leben dran ! Deswegen würde ich es schätzen, wenn solche Betriebe den Aufsichtsbehörden gemeldet werden und bei gesichertem und wiederholten Fehlverhalten auch namentlich genannt werden. Der nächste Kunde könnte in der Statistik auftauchen .....
Wir haben bereits zweimal bei der Nachkontrolle vor dem Start einen schweren Fehler gefunden. Ich verlaß mich auf nichts mehr. Das kann so schnell geschehen und muß und wird überhaupt keine Absicht sein. Und sollte alles ok sein ... na wunderbar. Da kann man dann noch vor Ort ein Lob aussprechen und sich freuen.
Gerd
Moin,
schade, daß der betreffende Betrieb sich hier nicht äußern kann, denn bevor ich mir eine Meinung bilde, höre ich mir immer gern auch mal die andere Seite an und falls es zu einem Rechtsstreit kommt, so wird das ein langer Prozess der zu letzt von Gutachtern entschieden wird.
Postbote schrieb:Einspruch euer Ehren:Moin,
schade, daß der betreffende Betrieb sich hier nicht äußern kann, denn bevor ich mir eine Meinung bilde, höre ich mir immer gern auch mal die andere Seite an und falls es zu einem Rechtsstreit kommt, so wird das ein langer Prozess der zu letzt von Gutachtern entschieden wird.
am Anfang wurde geschrieben, das alles belegbar ist. In einem Fall in meinem Bekanntenkreis war das auch so. Es kam zum Rechtsstreit. Der Prozess dauerte 10 Minuten. Dann war der Vergleich perfekt, der Bekannte*innen bekam seine Kohle komplett zurück, bis auf den Betrag für Neuteile, die nachweislich verbaut wurden. Das Problem dabei: der Pfuscher*innen wurde nicht verurteilt und kann weiter machen. Was dieser auch nachher mit den Worten grinsend kommentierte: "wenn das von dreimal zwei mal gutgeht, habe ich immer noch gut verdient."
pedrob schrieb:....aber auch, dass er erst einen Anwalt sucht. Was also, wenn in einet wohl emotionalen Situation einfach noch der rationale professionelle Blick fehlt? Ich möchte dem Johnny da nix unterstellen, wäre aber auch beim Postboten, dass die Medaille 2 Seiten hat.
Einspruch euer Ehren:am Anfang wurde geschrieben, das alles belegbar ist.
Zitate:
(durch einen Gutachter und eine andere Werkstatt) oder Dass Posten auf der Rechnung berechnet wurden die ein anderer Partner-Servicebetrieb der erwähnten Werkstatt hätte durchführen/prüfen müssen, jedoch nachweislich nie erledigt wurden. -> da würde mir der Teile fehlen, warum es zur Beauftragung kam (bzw zum Anfangsverdacht)
Dass das was auf der Rechnung stand nicht die Teile waren die verbaut wurden, -> Zwangsläufig Betrug, oder einfach "nur" schlampiges Arbeiten?
Ebenso kann man sich wohl gut denken, dass das besagte Vorgehen bei der erwähnten Werkstatt zum "daily business" gehört. -> da finde ich es richtig und wichtig, dass Name nicht genannt ist, das hat Potential
Ich möchte nun gegen diese Werkstatt vorgehen, da ich finde, dass gerade in dieser Branche Zuverlässigkeit und Genauigkeit wichtig sind. und Reden bringt hier nichts! -> Recht haben und Recht bekommen sind nun wirklich 2 Themen
Ich denke das Gespräch mit dem Anwalt wird da erstmal weiterhelfen auch um zu sortieren, ob eine Klage nötig ist und ich würde das Gespräch als Lösungsalternative niemals ausschließen
Danke @francop für die Einordnung. Genau das ist es eben - es ist auf den zweiten Blick meist eben nicht mehr so viel eindeutig, wie es zuerst aussah. Von daher stehe ich inzwischen auf der Seite derer, die solche Vorgehensweisen an die zuständigen Autoritäten weiterleiten, aber ich scheue den privaten Klageweg. Bei mir war es zwei Mal absolut eindeutig, und zwei Mal habe ich eindeutig verloren - seitdem habe ich absolut kein Vertrauen mehr in irgendeine Justiz.
Ich hätte zum Thema noch eine Anmerkung zur Auftragserteilung :
es war und ist für mich nicht verständlich, warum so viele Aufräge vergeben werden, ohne vorher schriftlich kanz klar zu definieren was zu machen ist und was geschehen soll, wenn davon abgewichen werden muss.
Hier fangen meist die Schwierigkeiten schon an.
Wenn ich z.B. mein Auto in die Werkstatt bringe, auch wenn ich jahrelanges Vertrauen zu ihr habe, wird ein schriftlicher, klar umrissener Auftrag erteilt. Ich habe als Werkstattleiter im Motorradbereich so viel mit Aufträgen erlebt, dass es für mich keinen anderen Weg gibt.
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
TobiasM schrieb:Ja Tobias, auch ich habe solche Erfahrungen gemacht. Aber im nachhinein draufgeschaut ist es nicht die Justiz oder ein schlechter Richter, sondern die nicht ausreichende Beweissicherung und eine schlechte Prozeßvorbereitung. Nicht der Justiz solltest Du den Fehler zuschieben, sondern Deinem Rechtsanwalt. Wirklich gute sind selten, Schaumschläger gibt es dagegen zuhauf. Ich kenne beide Seiten. Das Problem ist, wie finde ich einen guten Rechtsanwalt?
Bei mir war es zwei Mal absolut eindeutig, und zwei Mal habe ich eindeutig verloren - seitdem habe ich absolut kein Vertrauen mehr in irgendeine Justiz.
Da bleibt nur Deine Erfahrung und Bauchgefühl. Du kannst nach Erfahrung fragen und Belege dafür. Und Du kannst bei Erstgesprächen drauf achten, wie schlagfertig Dein Gerichtspartner ist, wie schnell erfaßt er die Umstände und wie lautet sein Rat?
Meine Erfahrung: hört der RA gut zu (sehr wichtig) und stellt gute Fragen, oder kommen Sätze wie "das kann man so oder so sehen", "das kommt darauf an" " Da muß ich mich erst einarbeiten" dann vergiß den Kerl. Ein wirklich guter Anwalt steckt im Thema und kann innerhalb von einer Minute Dir die Chancen, Risiken und den Schlachtplan entwerfen. Und er wird Forderungen an Dich haben mehr Informationen zu liefern mit einer genauen Liste. Und er erklärt Dir, was vor Gericht entscheidend ist. Ein wirklich guter Anwalt hat viel zu tun. Es wird Dir eventuell auch abraten Deinen Fall vor Gericht zu bringen. Höre seinen Argumenten ebenfalls gut zu und entscheide nie emotional.
Wenn Du keinen kennst, informiere Dich im Vorfeld gründlich, und schau Dir mindestens 2 an. Denn genau diese Entscheidung VOR einem Verfahren bestimmt Deinen Erfolg maßgeblich.
Gerd
edhs schrieb:Ein guter Faktor ist das Volumen, die Erfahrung. Ich war zwei Mal anwaltlich vertreten, das erste Mal von einem Anwalt der kein Fachanwalt auf dem Gebiet war, und um ehrlich zu sein hätte ich mich genau so gut selber vertreten können. Das zweite Mal ein Fachanwalt mit viel Volumen und Ehrgeiz, der die Sache für mich so gut es ging außergerichtlich gedreht hatte, am Ende mir zur Annahme geraten hatte und mich ausführlich zu den Risiken eines Gerichtsprozesses beraten hatte. Wichtige Anzeichen sind, dass er viel Erfahrung auf dem Gebiet hat (das A und O, beim Fliegen kommt es ja auch auf Erfahrung auf dem betreffenden Baumuster an), und dass er Dich sorgfältig zum Sachverhalt befragt (zeigt, dass er sorgfältig arbeitet und sich im Detail mit dem Fall befasst). Drittes Anzeichen ist dann, dass er objektiv berät, was natürlich auch nicht Deiner Meinung entsprechen muss. Wenn der all zu sehr nach dem Mund redet wäre ich vorsichtig. Du bezahlst ihn ja für seiner Expertise, und nicht damit der Dein Kumpel ist.
hört der RA gut zu (sehr wichtig) und stellt gute Fragen, oder kommen Sätze wie "das kann man so oder so sehen", "das kommt darauf an" " Da muß ich mich erst einarbeiten" dann vergiß den Kerl. Ein wirklich guter Anwalt steckt im Thema und kann innerhalb von einer Minute Dir die Chancen, Risiken und den Schlachtplan entwerfen.
Anwalt bedeutet nicht gleich Gerichtsprozess. Die meisten Zivilfälle werden außergerichtlich beigelegt. In vielen Fällen reicht es ja schon, wenn der Gegenüber weiß, dass Du anwaltlich vertreten bist, dass die richtigen Forderungen gestellt werden und Formalien eingehalten werden. Ggf. droht der Anwalt dann noch (glaubhaft!) mit einer Klageerhebung. Der Anwalt kann dann objektiv beraten was die Aussichten eines eventuellen Prozesses sind.
Ich würde das zivilrechtliche Vorgehen (insbesondere in Deinem Kopf) sauber von etwaigen anderen Sachen trennen. Anzeige kannst Du immer noch erstatten und kostet Dich nichts. Musst nur objektiv bleiben, damit Du Dich nicht selber strafbar machst. Ich hatte wiederum zwei Mal Kleinigkeiten (die mir aber tierisch gegen den Strich gingen) zur Anzeige gebracht. Objektiv den Sachverhalt formuliert, die Staatsanwaltschaft gebeten zu prüfen in wie weit (oder geschrieben dass die Möglichkeit besteht dass) Straftaten ABC oder andere Straftatbestände verwirklicht wurden, und objektiv dargestellt, welche Personen in welcher Funktion mit der Sache zu tun hatten (ohne zu behaupten, sie hätten einen Straftatbestand verwirklicht). Die Staatsanwaltschaft wird das ohnehin selber ausermitteln, und im Zweifelsfall ist eine objektive Darstellung glaubwürdiger. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft zwar den Straftatbestand verwirklicht gesehen, aber eingestellt, einmal nachvollziehbar, einmal nicht. Finde ich schade, aber ich glaube, die Täter hatten schon eine Lektion bekommen, ein Ermittlungsverfahren an der Backe macht ja nicht unbedingt Spaß.
Wegen der zivilrechtlichen Ansprüche würde ich aber vorher zum Anwalt gehen. Der kann dann auch beraten, ob das sinnvoll ist, ein etwaiges Strafverfahren abzuwarten und ggf. als Nebenkläger aufzutreten.