Eine Falle für aufgelastete ULs im Südwesten

Forum - Luftrecht
  • Moin,

    einmal für 472,5kg MTOW und einmal für mehr, max 600kg.

    Die nach den neuen UL-Bestimmungen gebauten UL dürfen bei 600kg bis zu 70db haben. Wenn dein Kennblatt das UL dahingehend ausweist, darfst du da vermutlich nicht landen. Also alte Zulassungsnorm ok, neue nicht. Es sei denn, auch mit 600kg wären 60db nachgewiesen…

    Gruss Raller

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Hallo zusammen,

    sehe ich das richtig, dass sich anscheint seit Dezember letzten Jahres etwas getan hat:

    Es wurde die AIP aktualisiert, worin ich die Lärmschutzbegrenzung für ULs nicht mehr finde (vgl. 1. Beitrag des Themas).

    Allerdings befindet sich in der Benutzungsordnung von 2022 noch die Begrenzung der 60db. Aber vielleicht wird diese ja auch noch aktualisiert, sodass man auch rechtlich auf der sicheren Seite ist.

  • Ob die Ju52 unter 60db bleibt ;-)

  • Michael_B schrieb:
    Ob die Ju52 unter 60db bleibt ;-)
    die Fritz Simon auf jeden Fall...  :-))
  • Der RP in Stuttgart scheint aufzuräumen, ganz aktuell NfL 2026-1-3804 von gestern (die selbe Regel gilt auch für Schwenningen):




  • Jap, habe heute direkt Kontakt mit dem Flugplatz aufgenommen und dies auch sehr freundlich schriftlich bestätigt bekommen. Man ist herzlich Willkommen in Freiburg und freut sich auf einen Besuch.

    VG & Guten Flug!

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
58 %
Ja
42 %
Stimmen: 374 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 33 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 31 Gäste.


Mitglieder online:
Heli  Chris_EDNC 

Anzeige: EasyVFR