Einige Flugplätze im Südwesten haben in der AIP eine besondere Einschränkung bei der Zulassung für ULs:
Aero-dynamisch gesteuerte UL, deren Lärmpegelbegrenzung auf 60 dB (A) im Steigflug nachgewiesen werden kann
Zum Beispiel EDTF Freiburg:

Während die 472kg ULs alle unter 60 dB liegen, haben die meisten aufgelasteten ULs mehr.
Man spricht darüber, dass zumindest in Freiburg diese Regelung tatsächlich vollstreckt wird, und gerade vor wenigen Wochen wurde einem 540kg C42 der Wiederstart verweigert. Ob man Tage später eine Ausnahmegenehmigung erfolgreich bekommen konnte oder einen Anhänger holen musste ist unbekannt.
Die Liste der Flugplätze, die laut AIP dieser Einschränkung unterliegen:
- EDTF Freiburg
- EDTO Offenburg
- EDSZ Rottweil
- EDTS Schwenningen
- EDTW Winzeln