Nur, um wenigstens eine sachliche Antwort auf deine etwas "schwierige" Mail zu geben:
Nachdem die NfL I-190/01 (zitiert in AIP VFR ENR 1-14) nach wie vor verlangt, dass der Höhenmesser erst oberhalb 5000 ft MSL/2000 ft AGL auf den Standardluftdruck einzustellen ist, und darunter eben auf QNH, verlangt die seit April in D veröffentlichte ICAO-Regel (AIP VFR ENR 1-15), die niedrigste Halbkreishöhe nach VFR schon bei FL 35/3500 ft/1050 m zu fliegen.
So ganz geht das für mich nicht zusammen, alldieweil die Habbkreishöhen nur Sinn machen, wenn sie einheitlich, also auf Basis des Standarddrucks, geflogen werden.
Ob man das, was fliegerisch daraus folgt, nun als widersprüchlich oder wenigstens als "unbequem" bezeichnen will, mag ich gern offen lassen. Eine zukünftige Anpassung/Änderung der o.g. NfL könnte man vielleicht erwarten.
(nebenbei: in meinem Flugbuch finden sich jede Menge Motorfalken-Flüge, angefangen von 35 PS bis 100 PS, an deinen Erklärungen diesbezüglich habe ich keinen Bedarf. Platzrunden fliege ich in an Landeplätzen in der veröffentlichten Höhe (QNH), oder an Segelflugplätzen nach Zweckmäßigkeit)