Halbkreisflughöhen / 1013

Forum - Luftrecht
  • StevenOS schrieb:

    Macht es eigentlich überhaupt Sinn, sich an eine Halbkreisregel im Luftraum G zu halten?

    Wie willst du das machen, geht doch gar nicht! Luftraum G geht bis 2500 ft AGL, da hast du den Höhenmesser noch auf QNH stehen. Halbkreisflughöhen gelten für VFR erst oberhalb 5000 ft MSL, mit Höhenmesser auf Standarddruck(!) (Daher FL 55, 75, 95 nach Osten und FL 45 (ggf), 65 und 85 nach Westen)

    Es gehört zu den Schönheiten und Freiheiten des VFR-Fliegens unterhalb 5000 ft, dass wir unsere Flughöhe dort frei wählen können und nicht gleich durch Vorgaben eingeschränkt sind. Einschränkungen gibt es auch so schon genügend.

    DISCLAIMER: Diese Antwort gilt unter der Voraussetzung, dass du bereit bist, zu beachten, was in der LuftVO, in SERA und in der AIP geschrieben steht, dass du die allgemeine Sprachlogik anerkennst (...wenn nicht a, dann b...), und dass du nicht versuchst, die AIP nach deinen Vorstellungen umzuschreiben, oder Gesetze nach Belieben für gültig oder ungültig zu erklären, so wie einige hier.

    Beste Grüße!

  • ca-max schrieb:
    Diese Antwort gilt unter der Voraussetzung, dass du bereit bist, zu beachten, was in der LuftVO, in SERA und in der AIP geschrieben steht, dass du die allgemeine Sprachlogik anerkennst (...wenn nicht a, dann b...), und dass du nicht versuchst, die AIP nach deinen Vorstellungen umzuschreiben, oder Gesetze nach Belieben für gültig oder ungültig zu erklären, so wie einige hier.
    Es geht nicht darum, irgendwas zu interpretieren, wie man es selbst gern hätte. Hin und wieder fährt man sich offensichtlich mal fest und wirft Dinge durcheinander. Ich muss zugeben, dass mir genau das passiert ist. Ich distanziere mich allerdings von dem Vorwurf, Sprachlogik nicht anerkennen oder Gesetze für ungültig erklären zu wollen. Jesus! WTF...? 🤷‍♂️

    Wie auch immer. Ich habe mir das Ganze jetzt nochmal genauer angesehen und muss - wie bereits gesagt - zugeben, dass ich (also ich persönlich) auf jeden Fall Begrifflichkeiten durcheinandergewürfelt habe. Warum, weiß ich nicht. Aber der Begriff "Abweichung" war für mich im Nachhinein für meine Verwirrung verantwortlich...

    In der LuftVO §35 Abs. 4 heißt es:
    Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann Abweichungen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Höhen festlegen.

    Darin steht der Begriff "Abweichungen", der mich ab dem Zeitpunkt omnipräsent im Kopf begleitet hat und mir persönlich immer wieder suggerierte, dass national lediglich Abweichungen - also wortwörtlich zu verstehen den Inhalt betreffend - über SERA hinaus festgelegt werden können. Dadurch hatte ich die Annahme, dass SERA in jedem Fall gilt, ergänzende bzw. weitere (!) Abweichungen davon jedoch national und nur zusätzlich gelten können.

    In der Durchführungsverordnung (EU) Nr 923/2012 steht unter SERA.5005 (g) jedoch recht deutlich:
    Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist.

    Dort steht eingangs: "Soweit [...] nichts anderes bestimmt ist...". Hier hatte ich, obwohl es dort nicht steht, weiter den Begriff "Abweichung" im Kopf. Hier ist aber nicht im Ansatz die Rede von einer Abweichung, sondern ausschließlich von einer möglichen Existenz anderer Bestimmungen. Und diese andere Bestimmung findet sich zweifelsohne in der AIP VFR im Teil ENR 1-15. Fragt mich bitte nicht warum, aber ich habe während der gesamten Diskussion den Begriff "Abweichungen" dort interpretieren wollen, obwohl er in SERA nicht existiert... LOL... Auch nicht schlecht... Sorry... 🤦‍♂️

    Das heißt, dass @ca-max (meiner Ansicht nach) Recht hat und ich mich auf jeden Fall geirrt habe. Also dürfte die Halbkreisflugregel nach VFR tatsächlich erst ab Höhen gelten, die die Standard-Höhenmessereinstellung erfordern. Wer hätte es gedacht...?!

  • sukram schrieb:
    Und ich dachte schon, ich sei mit der Meinung bzw. Ansicht allein...
    nö, mit Sicherheit nicht.

    aber es gibt jede Menge Leute, die einen zweiten Satz als löschung des ersten betrachten und das liegt hier halt nicht vor.

    Zweites ygerne verwendete Verfahren: zwei Absätze miteinander vermischen. Beliebt ist das konstrukt:

    „Bei VFR wird a gemacht.

    und bei IFR wird b gemacht“

    dann muss bestimmt bei VFR b gemacht werden, weil es ja auch nach „bei VFR“ kommt…

    seufz…

  • ca-max schrieb:
    DISCLAIMER: Diese Antwort gilt unter der Voraussetzung, dass du bereit bist, zu beachten, was in der LuftVO, in SERA und in der AIP geschrieben steht, dass du die allgemeine Sprachlogik anerkennst (...wenn nicht a, dann b...), und dass du nicht versuchst, die AIP nach deinen Vorstellungen umzuschreiben, oder Gesetze nach Belieben für gültig oder ungültig zu erklären, so wie einige hier.

    normaler PIC: Ich weiche nach rechts aus, das steht so in den Vorflugregeln. 
    UL-Forum: Es ist besser nach links auszuweichen! 

    :-P

  • Moin,

    als nur Mitlesender bei diesem Thema: entscheidend ist, das es eine Diskussion hauptsächlich um die Sache gibt und das es irgendwann einen als korrekt anzunehmenden Konsens gibt. Das ist eine der Aufgaben, die so ein Forum auch zu erfüllen hat.

    Hat hier bis jetzt schon ganz gut geklappt, vor allem, weil es Teilnehmer in diesem Beitrag gibt, denen die Sache wichtiger als das Ego ist. Daher hat mir diese Diskussion von der Form und dem Inhalt Freude gemacht!

    Gruß Raller 

  • ronnski schrieb:
    normaler PIC: Ich weiche nach rechts aus, das steht so in den Vorflugregeln. 
    UL-Forum: Es ist besser nach links auszuweichen!
    Stimmt! Wenn in einem Ferienflieger ein Passagier randaliert und deswegen (zwischen-) gelandet werden muss, ist ja auch immer ausnahmslos die Fluggesellschaft schuld. 

    Wegen engstirniger Schlüsse wie diesem, werden im täglichen Leben übrigens Randgruppen für nichts kategorisch über einen Kamm geschert.
  • ronnski schrieb:
    steht so in den Vorflugregeln.
    Hi,

    ist zwar Off-Topic: in der Fliegerei gibt es kein Vorflugrecht und keine Vorflugregeln. Ist wichtig für das Mindset.

    Grüße

    Maik

  • Pardon: Ausweichregeln! 

    ... auch das ist das UL-Forum...

  • ronnski schrieb:
    Pardon: Ausweichregeln! 
    @Maik nicht im Ansatz verstanden… Aber das Forum ist ja ohnehin schuld. Alles geklärt… 🤦‍♂️

  • sukram schrieb:
    ronnski schrieb:
    Pardon: Ausweichregeln! 
    @Maik nicht im Ansatz verstanden… Aber das Forum ist ja ohnehin schuld. Alles geklärt… 🤦‍♂️
    Moin Markus,

    nur weil Dir nicht gefällt was ronnski schreibt, solltest Du hier nun auch nicht anfangen auszuteilen. Wenn man sich etwas Mühe gibt, kann man durchaus erahnen, dass seine Aussage etwas sarkastisch mitunter sogar witzig gemeint war…

    das was Du jedenfalls schreibst, hat er in keinem Wort geschrieben oder ausgedrückt.  

    Grüße 

    enno 

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