Ins Ausland ohne eigenes BZF 1 ??

Forum - Luftrecht
  • Ich hätte mal ein Frägelchen:


     


    Ich besitze leider nur ein BZF 2, weil ich mich ans Englische nicht recht drangetraut habe, weil die Durchfallquote doch sehr hoch ist und ich von mir selbst glaube, mein Englisch reicht nicht für den Übersetzungstext.....


     


    Wie dem auch sei. Ich nehme regelmässig einen Pax mit, der selber wegen Diabetes nicht mehr fliegen darf mit.


    Wenn der BZF 1 macht und den Funk auf einem Flug ins Ausland als Pax übernimmt, darf ich dann ins Ausland fliegen, obwohl ich selber kein BZF 1 habe???


     


    Weiß das jemand sicher???


     


    Marietta

  • Kein Problem. Das BZF ist gültig unabhängig von einer fliegerischen Lizenz. Dein Pax macht legal den Funk und Du fliegst legal.

  • Hallo


    geht das auch für eine Formation?


    Der Leader meldet die Formation und die nachfolgenden Flieger schweigen.


    Hat jemand Erfahrung ?


    Stelle ich mir auch leichter in Frankreich vor mit einem französisch sprechenden Formations Leader.


    oder mit einem erfahrenen internationalen englisch sprachigen Leader zum Nordkap.


     


     


    Grüße


    Peter


     

  • Hallo QuaxC42,
    interessante Frage, auf die ich keine Antwort kenne.
    Aber ich hab dann die nächste Frage: Wie erfährt der nicht französisch näselnde Teil der Formation, was der Leader mit den Franzosen parliert hat? Geht das dann auf der selben Frequenz wie folgt "Hallo Kumpels dahinten, also, der Typ da unten hat gesagt......!"
  • cumulus schrieb:
    Kein Problem. Das BZF ist gültig unabhängig von einer fliegerischen Lizenz. Dein Pax macht legal den Funk und Du fliegst legal.

    Ich glaube ganz so klar ist das nicht.


    Im Falle einer Kontrolle z. B., sollte in der Lizenez die LP mit Ablaufdatum bescheinigt sein. Ich weiß nicht, ob die LP auch im BZF I bescheinigt wird und ob es vom Einreiseland akzeptiert wird, dass der Pilot nicht funken kann bzw. darf.


    Vielleicht weiß jemand mehr darüber.


    Michael

  • Ich habe eben mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim LBA, Referat L2 telefoniert. 
    Das Ergebnis: Nur der Inhaber einer gültigen fliegerischen Lizenz, der ins Ausland fliegen will, muß eine Funklizenz plus einer gültigen LP nachweisen, siehe § 125 LuftPersV. Dies wird auch bei einer Rampcontrol geprüft. Der mit im Single Pilot Flieger sitzende Mensch mit einem BZF 1 oder einem AZF darf den Flugfunk ausüben OHNE eine gültige LP haben zu müssen. 

    Liebe Maja, da muss ich einen Teil meiner Antwort revidieren: Dein Pax darf funken, aber Du musst trotzdem mindestens ein BZF 1 plus gültige LP haben.  

    P.S. Formation: Damit ist klar, dass jeder Flugzeugführer ins Ausland fliegend auch in einer Formation >= BZF 1 plus LP braucht.
  • truxxon schrieb:"...... bleiben die anderen auf Air-to-Air und der Leader wechselt von FIS nach AtA....."
    Schreib doch bitte mal die offiziellen AtA-Frequenzen hier auf...........
  • cumulus, vielen Dank für die Klärung!!


    Hattest Du für die ATA-Frequenzen nicht auch schon eine Verlautbarung aus dem LBA??


    Michael


    PS: "Der mit im Single Pilot Flieger sitzende Mensch mit einem BZF 1 oder einem AZF darf den Flugfunk ausüben OHNE eine gültige LP haben zu müssen", weil der PIC ja einen gültigen LP-Test haben m u s s !!

  • FlyingDentist schrieb:

    cumulus, vielen Dank für die Klärung!!


    Hattest Du für die ATA-Frequenzen nicht auch schon eine Verlautbarung aus dem LBA??


    Michael

    ...Deshalb wollte ich truxxons "update" bekommen ;-)
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