Fliegen ohne Flugleiter

Forum - Luftrecht
  • Hier mal der letzte Newsletter der Interessengemeinschaft FoF / Guido Frey:

    "Um folgende Themen geht es dieses Mal:

    • Musterantrag und -konzept für das Fliegen ohne Flugleiter

    • Neue FAQ

    • Reichweitenverlängerer für den Flugfunk auf dem Flugplatzgelände

    • Lösung von aerops und Vereinsflieger für automatische Erfassung von Flugbewegungen für das Hauptflugbuch

    • Regionale Mailinglisten

    • Reaktion der Bezirksregierung Münster auf die letzte Veröffentlichung über Kontrollen zu RFFS

    Musterantrag und -konzept für das Fliegen ohne Flugleiter

    Seit der Veröffentlichung der NfL 2024-1-3106 erreichen uns zahlreiche Anfragen nach einem standardisierten Behördenantrag und einem ebenfalls standardisierten Betriebskonzept. Das ist angesichts der Vielzahl von unterschiedlichen Flugplatzgenehmigungen leider nicht ganz so einfach.

    Es gibt hier einen generischen Antrag auf "Fliegen ohne Betriebsleiter" und hier ein dazu passendes Betriebskonzept.

    Dies kann jeder Platz dann auf seine Bedürfnisse anpassen.

    Wichtig ist sind zwei Dinge:

    1. Formulieren Sie das Betriebskonzept am besten so, dass Sie zu keiner Zeit mehr einen Flugleiter benötigen! Das sollten Sie ausdrücklich auch tun, wenn Sie weiter zu bestimmten Zeiten einen Flugleiter einsetzen möchten. Dies erleichtert Ihnen das weitere Vorgehen erheblich: Sollten Sie nämlich irgendwann zu dem Schluss kommen, dass Sie den Flugleiter zu einigen von den ursprünglich geplanten Zeiten doch nicht benötigen, so können Sie ihn einfach weglassen. Wenn Sie die Befreiung von der Flugleiterpflicht jedoch nur für bestimmte Zeiten beantragt haben, müssten Sie jetzt wieder eine weiterer Genehmigungsänderung beantragen...

    2. In der NfL sind diverse Umstände aufgeführt, die einen Flugleiter erfordern können, aber nicht müssen. Weisen Sie im Betriebskonzept schlüssig nach, weswegen aus Ihrer Sicht diese Umstände entweder nicht zutreffen oder andernfalls wie Sie den Betrieb trotz dieser Umstände ohne Flugleiter durchführen können. Damit machen Sie es der Genehmigungsbehörde einfacher, Ihrem Antrag zuzustimmen.

    Von einigen Flugplätzen wurde die Sorge geäußert, dass mit dem Antrag auf Fliegen ohne Flugleiter die Behörde von sich aus auch andere Änderungen an der Genehmigung vornehmen könne oder zusätzliche Auflagen machen könne (z. B. Lärmgutachten o. ä.). Dies haben wir mit Juristen von der AOPA eindeutig geklärt:

    Der Antrag auf Fliegen ohne Flugleiter lässt den Bestand der Genehmigung unberührt!

    Damit kann die Behörde also keinerlei weitere Eingriffe in die Genehmigung vornehmen. Um auch den letzten Zweifel auszuräumen, haben wir dies im Punkt 3 des Antrages nochmal erwähnt und einen entsprechenden Vorbehalt eingefügt. Falls also ein Behördenvertreter hier anderer Ansicht ist, so muss er Sie vor Bearbeitung des Antrages darauf hinweisen. Dann können Sie den den Antrag einfach zurückziehen und alles bleibt wie vorher.

    Neue FAQ

    Durch die Veröffentlichung der NfL 2024-1-3106 waren die bisherigen FAQ veraltet. Hier findet sich eine grob aktualisierte Fassung.

    Reichweitenverlängerer für den Flugfunk auf dem Flugplatzgelände

    Die Firma kapi electronics hat kurz über einen Reichweitenverlängerer berichtet. Dieser empfängt den Flugfunkverkehr und übersetzt ihn auf eine Frequenz im Bereich 400 MHz. Dort kann er dann von kleinen tragbaren Geräten empfangen werden. Diese Geräte können dann auch Funksprüche an den Verlängerer zurück übertragen. Diese Funksprüche werden dann auf der Flugplatzfrequenz wieder ausgesendet.

    Der Vorteil: Auch in abgeschirmten Gebäuden ist ein Empfang und das Senden auf der Flugplatzfrequenz mit wesentlich handlicheren Geräten möglich. Für Auskünfte steht Holger Kalinka von der Firma kapi electronics unter der e-Mail h.kalinka@kapi-electronics.de bzw. der Telefonnummer ‭+49 3334 5264183‬ zur Verfügung.

    Lösung von aerops und Vereinsflieger zur automatischen Erfassung von Flugbewegungen für das Hauptflugbuch

    Sowohl von Vereinsflieger als auch von aerops werden gerade Systeme zur automatisierten Erfassung von Flugbewegungen im Hauptflugbuch vorgestellt. Diese bedienen sich der Erfassung von Bewegungsdaten durch die Firma Jetvision und integrieren diese in ihre Systeme. Auch eine Abrechnung von Landegebühren kann dann integriert erfolgen.

    Aerops hat hierzu eine Informationswebseite erstellt, die hier erreicht werden kann.

    Vereinsflieger hat eine Zusammenfassung erstellt, die hier abgerufen werden kann, und bietet den Zugang zu einem Demosystem an, dessen Anmeldeseite sich hier befindet.

    Regionale Mailinglisten

    Heute sind die Mailinglisten für alle Platzhalterinnen und -halter freigeschaltet worden. Alle hier registrierten Platzhalterinnen und -halter sollten bereits eine entsprechende Mail-Nachricht erhalten haben.

    Alle Platzhalterinnen und -halter eines Bezirkes können über die Mailinglisten mit einer Mail an die Liste alle anderen Platzhalterinnen und -halter in ihrem Bezirk erreichen. Damit ist dann ein Austausch z. B. über aktuell laufende Genehmigungsverfahren, deren Bearbeitungszeiten bei der Behörde etc. möglich. Über einen regen Austausch würden ich mich freuen!

    Ich bitte allerdings bei der Verwaltung der Listen um etwas Nachsicht, da ich dieses Medium das allererste Mal aktiv einsetze. Sollten sich hier Probleme ergeben, so wäre ich für eine Nachricht unter newsletter@fliegenohneflugleiter.org sehr dankbar!

    Reaktion der Bezirksregierung Münster auf die letzte Veröffentlichung über Kontrollen zu RFFS

    In der letzten Ausgabe berichteten wir von Kontrollen durch die Bezirksregierung Münster hinsichtlich der Umsetzung der neuen Regelungen zu RFFS. Dabei wurde u. a. genau einen Tag nach Inkrafttreten der Richtlinie ein Verkehrslandeplatz, der zwar die alten Ausrüstungsvorschriften erfüllte, nicht jedoch die neuen Bestimmungen der NfL, mit sofortiger Wirkung stillgelegt.

    Dazu erreichte uns eine Stellungnahme der Pressestelle der Bezirksregierung und Informationen vom betroffenen Verkehrslandeplatz. Hierbei ergaben sich einige interessante Aspekte:

    1. Der Vorstand des betroffenen Verkehrslandeplatzes kannte die NfL von Anfang an, betrachtete sie aber für sich nicht als einschlägig, da am Platz die letzten dreißig Jahre kein commercial air traffic (CAT) stattgefunden hat.

    2. Für RFFS Cat. 1 wird in der Richtlinie lediglich eine Person als RFFS-Personal gefordert. Die Bezirksregierung Münster ist jedoch der Auffassung, dass evtl. für die Alarmierung und Koordination der Aufgaben zusätzliches Personal erforderlich sein könne, da dieser Arbeitsbereich nicht von der Regelung umfasst sei.

    3. Bezüglich der Umsetzung der NfL weist die Bezirksregierung darauf hin, dass es eine zwölfmonatige Übergangsfrist gegeben habe, die viele Plätze für Nachfragen genutzt hätten, woraufhin die Behörde durchaus beratend tätig geworden sei.

    Leider wird aber nicht auf den erwähnten Fall eingegangen.

    Kommentar:

    Hier ist also Aufmerksamkeit für Verkehrslandeplätze angebracht! Behörden betrachten allein schon die Möglichkeit, dass CAT unangekündigt stattfinden kann, als Verpflichtung das entsprechende Gerät und Personal während der Öffnungszeiten dauerhaft vorzuhalten. Dies kann verhindert werden, wenn für CAT-Verkehr eine Anmeldefrist (O/R) eingeführt wird. Die Einführung einer solchen Frist bedarf aber der Genehmigung der Behörde!

    Die Auffassung, dass für die Einsatzkoordnination und Alarmierung noch eine zusätzliche Person vorgehalten werden müsse, überfordert m. E. das Personalbudget gerade kleinerer Verkehrslandeplätze mit wenig bis gar keinem CAT. Hier müssen deutlich schlankere Lösungen gefunden werden!

    Und zu guter Letzt wieder der Hinweis:

    Ich freue mich über jede Art von Rückmeldung zum Thema!

    Meine Kontaktdaten sind unten angehängt. Rufen Sie an, schreiben Sie! Falls noch Fragen offen sind, versuche ich gerne eine Antwort zu recherchieren.

    Viele Grüße aus Paderborn!

    Guido Frey"

    Und hier die Links aus dem Newsletter:

    Antrag auf "Fliegen ohne Betriebsleiter": https://338232.seu2.cleverreach.com/c/94891929/b23c5b71143-sdbtwt

    Betriebskonzept: https://338232.seu2.cleverreach.com/c/94891930/b23c5b71143-sdbtwt

    FAQ: https://338232.seu2.cleverreach.com/c/94891931/b23c5b71143-sdbtwt

  • So, nun ist es raus. wir werden alle ohne Flugleiter fliegen.


    Nicht zu früh freuen, denn es gibt jetzt einen Betriebsleiter.


    Und jetzt wird es spannend. Denn jetzt gilt:


    Grundsätze über die Betriebsleitung auf Landeplätzen und Segelfluggeländen ohne Flugverkehrsdienste
    Bundesministerium für Digitales und Verkehr Referat LF15, Az: LF15/6111.4/13
    Datum: 30.04.2024


    Da steht z.B. drin:


     Es ist sicherzustellen, dass keine zertifizierungspflichtigen Dienste - inklusive FlugplatzFluginformationsdienst (AFIS) - durch Betriebsleitungen durchgeführt werden. Dazu gehören z.B. die Erteilung von Freigaben, die Übermittlung von konkreten Wetterdaten, Bewegungslenkung sowie Ausweichempfehlungen über eine Bodenfunkstelle mit dem Rufzeichen RADIO.


    Wenn demnächst ein UL bei Crosswind im Enanflug nach dem Wind fragt (was ja evtl. wichtig ist wenn der Seitenwind die Limits des Fliegers übersteigt) darf ich ihm das nicht mehr sagen.

    Auch Schülern darf ich keine Windmeldung mehr im Endanflug sagen.


    Spannen wird es beim QNH. Das ist eine konkrete Wettermeldung. Aber Ihr könnt Euch ja den Luftdruck nach der Tagesschau mitschreiben.

    Und richtig gespannt bin ich über die Erklärung des Verkehrsministeriums, wenn ein auswärtiger Schüler auf die Bahn klatscht weil ich ihm nicht den örtlichen Luftdruck sagen durfte.


    Aber es kommt noch besser. Turmdienst darf ich nur machen, wenn ich Kenntnisse in

    Meteorologie (Organisation meteorologische Sicherung Luftverkehr, Wetteranalyse
    und -vorhersage, Wetterinformationen für die Flugvorbereitung), sowie für betriebliche Verfahren (Betrieb von Luftfahrzeugen, Such- und Rettungsdienst, Untersuchung von Flugunfällen, Zuwiderhandlungen gegen luftrechtliche Vorschriften, allgemeine Flugsicherheit


    nachweisen kann.

    Nur die Benutzung dieser Kenntnisse ist ausdrücklich verboten.

    Und ich sach noch......... Leben in Absurdistan........

  • Sorry, aber das ist eine totale Überspitzung! Die Angaben durften vorher auch nicht gemacht werden, natürlich kann Wind und QNH angesagt werden, aber unverbindlich. In Aschaffenburg hat das der Türmer schon immer dazugesagt, da sie ja keine zert. Wetterstation und Ausbildung haben. Aber FoF bedeutet halt auch selber den Platz zu überfliegen und den Windsack auszuwerten und es wird keiner auf die Bahn "klatschen " wenn er nicht das Platz QNH hat!!! 1. gehört das zum Briefing 2. fliegst Du VFR und nicht einen approach in IMC

  • Moin

    1. Das betrifft nicht nur FoF sondern immer.

    2. Das ist keine Empfehlung sondern Gesetz. Formal müsste sich jeder daran halten.

    3. Formal gibt es auch keine Sprechgruppen für unverbindliche inoffizielle Meldungen.

    4. Natürlich machen wir das alle anders, aber eben nicht nach den für uns zwingend verbindlichen Gesetzen. Nur darauf wollte ich aufmerksam machen.

    5. Auch die gerade gemachte Ansage an den Flugschüler, dass gerade kein Flieger im Anflug ist, hätte ich nicht machen dürfen.

    Die Tatsache dass wir das praxisgerecht nicht befolgen ändert doch nichts an dem Unsinn der Gesetzeslage. Da sitzen in den zuständigen, Behörden Menschen die offensichtlich keinen Schimmer vom Betrieb eines Flugplatzes haben. 

    Und kann ich wenn ich mit einem 3 Tage abgelaufenen Rettungssystem erwischt werde auch sagen, so genau nehmen wir das alles nicht . Durch die 3 Tage wird es ja nicht unsicherer.

    Tom

  • Ich verstehe die Behörden, wenn es darum geht, in der Luft zu erkennen, ob eine erhaltene Information "wahr" - also nach wissenschaftlichen Maßstäben überprüfbar/messbar - oder eben nur "geschätzt" ist. D.h. aber doch nicht, dass andere Hinweise und Informationen verboten sind. Es ist dennoch sinnvoll diese als das zu markieren, was sie sind: Eine persönliche Einschätzung des Senders - hier meistens des Betriebsleiters.

     Es ist ein Unterschied ob der Betriebsleiter sagt: "Keine Maschine im Endanflug" oder "Keine Maschine gemeldet". Es ist sinnvoll, wenn er sein Lagebild teilt, dies aber nicht als "sicher Wahrheit" darstellt.

    So werden wir auch Formulierungen finden, die uns in die Lage versetzten auch ohne AFIS ein Lagebild zu vermitteln:

    "Segelflug in der Südplatzrunde gemeldet, QNH Dortmund gemeldet 1009, Wind geschätzt 120 mit 5, von letzte Maschine starke Turbulenzen über dem Steinbruch gemeldet" - kling m.E. noch blöd aber wir werden noch Wege finden, die besser hinzubekommen.

    Vielleicht findet einer von uns eine nette Formulierung, um alles zusammenzufassen, Z.B. sagt der Betriebsleiter einfach vorweg: "India India" als Kurzform für "insecure information" und kann dann doch sein Lagebild senden. 

    Ich freue mich auf jeden Fall, wenn der Betriebsleiter - so überhaupt noch vorhanden - mir sein Lagebild mitteilt. Auch der Behörde sollte aus dem Crew Ressourcen Management der Grundsatz bekannt sein: "Mobilisiere alle verfügbaren Ressourcen", und dazu gehören alle Informationen der anderen Piloten genauso wie die vom Boden - auch wenn es mich natürlich keinen Millimeter von meiner persönlichen Verantwortung zur Entscheidungsfindung befreit. 

    Bernhard

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    So, nun ist es raus. wir werden alle ohne Flugleiter fliegen
    Moin,

    das kann jeder Platz jetzt beantragen, muss es aber nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, bleiben die bisherigen Flugplatzbenutzungsordnungen so lange gültig, bis eine geänderte Ordnung beantragt und genehmigt wird. Und es gibt noch ein paar Dinge, die auch wichtig sind: der Platzbetreiber ist verantwortlich, den Platz in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Das bedeutet, das Plätze mit unregelmässigem Betrieb FoF nicht darstellen können, denn ob die Piste jetzt z.B. so nass ist, das du nicht landen kannst, siehst du nicht aus der Luft. Und die Verantwortung ist eindeutig zugeordnet. Ebenso ist PPR nach wie vor gültig, wenn es nicht geändert wird.  

    Es gibt jetzt die neue Möglichkeit, die Verfügbarkeit von Plätzen zu verbessern, aber auch die alten Verbindlichkeiten.

    Es gibt keine Weiterbildung für Flugleiter mehr, aber die Verantwortung ist auf die Platzbetreiber übergegangen, für die entsprechende Qualifikation zu sorgen ( z.B. für Flugfunk vom Boden ist immer noch ein BZF erforderlich, was bei UL-Plätzen nicht jeder hat ).

    Insgesamt ist die neue Regelung meiner Meinung nach besser, da sie mehr Spielraum bietet, aber insgesamt wird die Änderung im Tagesgeschäft eher überschaubar bleiben.

    Gruss Raller 

  • Auch bis dato wars irrational.

    DMxxx Abflugbereit Piste Xx

    start frei eigenes Ermessen

    Auf so einen Unfug wurde auf vielen Plätzen bestanden u hat alles nur verzögert und die Verantwortlichkeit unscharf gemacht.

    Jetzt wirds klarer, statt Flugleiter ein Betriebsleiter und so unsinniges Gefunke wird weniger werden, damit der echt wichtige Funkverkehr stattfinden kann:

    Die Abstimmung der Piloten direkt untereinander u nicht als stille Post über Dritte.

    Wir müssen jetzt die Verantwortung aufgreifen u direkt miteinander funken:

    DMxxx ich sehe dich nicht im Gegenanflug, siehst du mich?

    DMXxx ich habe dich in Sicht u mache die Nr 2.

    Ist viel besser wie wenn ein Flugleiter sagte 1 Maschine in der Platzrunde u die Piloten schweigen selbst bei unklarer Lage.

  • Eldim schrieb:
    so unsinniges Gefunke wird weniger werden, damit der echt wichtige Funkverkehr stattfinden kann
    Das glaube ich nicht… Vielmehr wird sich da original garnichts ändern, solange jemand das Funkgerät in der Hand hat.

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Das glaube ich nicht… Vielmehr wird sich da original garnichts ändern, solange jemand das Funkgerät in der Hand hat.

    Chris

    ...bis jemand wegen falscher Angaben eines Betriebsleiters (die er garnicht machen durfte) einen Unfall hat und der vorlaute Betriebsleiter verknackt wird. Er hat gegen das Gesetz verstoßen und dadurch ist jemand zu Schaden gekommen. 8-O

    Gewöhnt euch bitte schnellstmöglich an, diese verbotenen Angaben nicht mehr zu machen. DIe Angabe "starker Wind aus nordost" ist unverbindlich genug. Ein Sichtflieger braucht für die Landung kein QNH.  Notfalls per ATIS vom nächsten Flughafen.

    In der ganzen Welt überleben Piloten und Flugschüler ohne das Gebrabbel der deutschen Betriebsleiter !!!

    Achim

  • fl95 schrieb:
    bis jemand wegen falscher Angaben eines Betriebsleiters (die er garnicht machen durfte) einen Unfall hat und der vorlaute Betriebsleiter verknackt wird.
    Hatten wir bereits mit FL (Bremgarten), geändert hat auch das nichts.


    Chris

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