Hallo zusammen,
auf unserer letzten Fortbildung für Flugleiter haben wir darüber diskutiert, welche Rechte und Pflichten ein Flugleiter hat. Im Allgemeinen sind diese natürlich bekannt. In der Auslegung besteht natürlich immer Interpretationsspielraum.
Wir haben mal folgendes Beispiel angenommen:
Ein Flugleiter (kein BfL) weiß, dass ein Vereinskollege kein gültiges Medical besitzt. Während seines Flugleiterdienstes stellt er fest, dass jenes Vereinsmitglied mit seinem privaten UL am Rollhalt steht und zum Start auf die Piste rollen möchte.
Hat der Flugleiter das Recht, bzw. sogar die Pflicht, den Start möglichst zu unterbinden? Muss er in irgendeiner Weise einschreiten? Anders herum: Macht er sich angreifbar, wenn er dies ignoriert, trotz besseren Wissens?
Mögliche Antworten ergeben sich z.B. aus den Anweisungen für Flugleiter - hier Land Niedersachsen:
3.15 Der Flugleiter hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einen Start zu ver-
hindern oder eine Landung zu verbieten, wenn die Sicherheit des Luftverkehrs
oder die öffentliche Sicherheit gefährdet wird oder die Gefährdung nicht auf ande-
re Weise beseitigt werden kann.
4. Sonstige Pflichten des Flugleiters
4.1 Der Flugleiter unterrichtet die Luftfahrtbehörde und den Platzhalter unverzüglich
über a) Verstöße gegen luftrechtliche Vorschriften, Auflagen und Verfügungen, [...]
Daraus würde ich schließen, dass er dies eigentlich nicht ignorieren darf.
Ich bin auf eure Meinung sehr gespannt.