FMBNK schrieb:Das ist doch schonmal die gesündeste aller Einstellungen.
im Moment habe ich echt bedenken ob ich irgendwo, irgendwas übersehe.
Das kann Dir aber wahrscheinlich nur Deine eigene Behörde bzw Austro-Control beantworten. Ein deutsches UL in einem anderen Land zum Echo zu machen über Gästeflugregel - also praktisch D registriert klingt sehr spannend. In Deutschland undenkbar, weil dann immer EASA ins Spiel kommt. Neben entsprechender Zulassung also auch Wartung, Jahresnachprüfung, Luftfahrzeugrolle, Zertifizierung des Piloten usw.
Das Schlimme ist, dass leider immer wieder erst „die Brocken am Boden liegen müssen“, bis -und dann meist sogar nur für den Einzelfall- die Rechtslage nach Jahren vor Gerichten, Gutachten, Gegengutachten etc. für Hinterbliebene oder Geschädigte geklärt ist. Die Versicherungen sind dann häufig auch nicht mehr kulant, wenn es über Sachschaden hinaus geht.
Ich würde das lieber im Schriftverkehr regeln, am Besten nach vorherigen Telefonaten, um die richtigen Fragen auch richtig stellen zu können. Wer fragt, muss mit der Antwort leben können. Wer nicht fragt, mit den Konsequenzen!