Gerneflieger schrieb: nach meinem technischen Kenntnisstand würde ein nicht eingeschalteter Transponder überhaupt nix senden und sie hätten allerhöchstens ein „unknown object“
Das geht schon, die beobachten Dich so lange, bis Du irgendwo gelandet bist und rufen den entsprechenden Platz an und fragen nach der Kennung von dem Flieger welcher eben grad gelandet ist. Habe ich selbst schon in Haxterberg mitbekommen weil da einer die Paderborner Kontrollzone nicht so richtig beachtet hat.
Sonst könnte man ja theoretisch ohne Transponder machen was man will.
Postbote schrieb: Das geht schon, die beobachten Dich so lange, bis Du irgendwo gelandet bist und rufen den entsprechenden Platz an
Grundsätzlich natürlich richtig. Nur ist die Radarabdeckung - je nach Flughöhe natürlich - in D doch eher überschaubar. Einfach mal einen MIL-Spezi fragen :-)
Bye Thomas
gelöschter User am 08.11.2021 um 09:48 Uhr bearbeitet
Wenn man geblitzt wird und nach 3 Monaten nix bekommt wars das. Denke auch in der Luftfahrt gibt′s zeitliche Vorgaben. Da der Einflug nicht gemeldet werden muss ist es wahrscheinlich nur eine Ordnungswidrigkeit. Die 50k beziehen sich auf Bußgeld & Ordnungswidrigkeiten, also wärest du in eine Verbotszone eingeflogen wärs eher Höchstbetrag und Lizenz abgeben.
Aber letztlich ist es wie beim Auto. Man verstößt immer gegen mehrere Paragraphen. Du hast wahrscheinlich gegen LuftVO 44 Höhrbereitschaft verstoßen denn das zeigst du ja mit dem Transponder an und vieles aus LuftVG 58.
Aber ganz sicher hast du gegen § 44 II Nr. 2 LuftVO verstoßen => Flugvorbereitung
Da wären wir bei dem Thema in Verbindung mit irgendwelchen Apps. Aber bei solchen Themen werde ich ja immer gebashed von einigen Schlauschnackern. Dieses Forum vermittelt oft den Eindruck UL darf alles und braucht keine Regeln.
Ich kann es nur wiederholen vernünftige Vorbereitung und nicht ausschließlich auf Apps verlassen! Einfach das machen was man gelernt hat Strich auf der ICAO Karte (Papier natürlich) und so 5 - 10km Korridor mal mit anschauen.
Auch mil hat nur Großraumradare und den Tiefflug-Meldedienst gibt′s schon lange nichtmehr. Auch in D kann man in einigen Gebieten das Radar unterfliegen.
Aber ganz sicher hast du gegen § 44 II Nr. 2 LuftVO verstoßen => Flugvorbereitung
Da wären wir bei dem Thema in Verbindung mit irgendwelchen Apps. Aber bei solchen Themen werde ich ja immer gebashed von einigen Schlauschnackern. Dieses Forum vermittelt oft den Eindruck UL darf alles und braucht keine Regeln.
Wenn Du mal das Eingangsposting gelesen hättest wüßtest Du, daß Er sich an anderen Sachen orientiert hat und außerdem kann man mit und ohne App in den falschen Luftraum rein kacheln oder was vergessen.
Die Nummer wie beim PKW und den 3 Monaten zieht auch nicht denn sie brauchen nur Dein Flugbuch zu verlangen.
@Gerneflieger: Mach Dir nicht so einen Kopf, wenn Du keinen behindert hast und Du bei denen einsichtig bist dann wirds bestimmt nur 3 stellig.
Allgemein nochmal zum nachlesen wann und wo man die entsprechende Frequenz des Platzes rasten muß und wo man problemlos bei FIS bleiben kann:
1. Der Luftfahrzeugführer meldet das Verlassen der FIS-Frequenz und ändert seinen Transponder Code auf den in der ICAO-Karte enthal- tenen Transponder Code und muss Hörbereitschaft auf der in der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz halten. oder 2. Der Luftfahrzeugführer kann auf Anfrage und nach Bestätigung auf der Frequenz des FIS verbleiben und den von FIS zugewiesenen Transponder-Code beibehalten.
Das Verfahren zu 1 kommt grundsätzlich (präferiert) in den folgenden TMZs zur Anwendung: Dresden, Leipzig, Memmingen, Nürnberg, Er- furt.
Das Verfahren zu 2 kommt grundsätzlich (präferiert) in den folgenden TMZs zur Anwendung: Hamburg, Hannover, Bremen, Niederrhein, Dortmund, Münster-Osnabrück, Paderborn, Hahn, Friedrichshafen, Wittmund.
@Belchman: Deine Analyse stimmt haargenau, Kompliment! Genauso stand es im Brief. Eine App habe ich mir übrigens erst Wochen später- ohne bereits von dem Vorfall zu wissen- zugelegt. Ich persönlich finde sie als Ergänzung wirklich sehr nützlich, benutze sie aber nur zusätzlich zum Papier.
@Postbote: Es mag jetzt komisch klingen, aber ich kenne diese Verfahren für TMZ wirklich gut. Hatte ja an dem Tag überhaupt nicht vor, hineinzufliegen. Habe durch Nachlässigkeit, Ungenauigkeit an einer Ecke für wenige min. quasi „abgekürzt“. Eigentlich bin ich sogar froh, das sie mich entdeckt haben. Besser ein Schreckschuss am Anfang, als jahrelang unwissentlich und fahrlässig rumzugurken bis mal was passiert. Will ja keinen gefährden. Der Brief hat so gesehen seinen Zweck auch jetzt schon erfüllt; nun muss ich eben noch warten, welches Preisschild drangehängt wird…
Gerneflieger schrieb: Es mag jetzt komisch klingen, aber ich kenne diese Verfahren für TMZ wirklich gut. Hatte ja an dem Tag überhaupt nicht vor, hineinzufliegen.
Nee ich habe ja auch nicht behauptet, daß Du die Verfahren nicht kennst, ich habe ja extra "für die Allgemeinheit" dazu geschrieben denn die Verfahren sind an den Flugplätzen wie man ja sehen kann von der DFS unterschiedlich gewünscht.
Hätte nicht gedacht, dass das soweit hochläuft. Im letzten Jahr hat bei uns am Platz Wittmund-Radar angerufen und wollte wissen, welcher Knaller gerade gelandet ist. Der möchte mal eben zurückrufen.
Das habe ich dann auch getan und man hielt mir vor, dass ich den Start von zwei Eurofightern beeinträchtigt hätte und man mich nicht erreichen konnte.
Blöderweise stand ich die ganze Zeit mit Wittmund-Turm in Kontakt um einen radargeführten Anflug anzumelden.
Das habe ich demjenigen mitgeteilt, danach war Ruhe.
Zum Vorfall hier:
Grundsätzlich muss einem der Verstoß zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ich weiß nun nicht, wo sich die Sache ereignet hat und um welche Eindringtiefe es sich handelt, aber unter gewissen, technischen Umständen misst so ein Radar nicht so wirklich genau (Stichwort Windmühlen, etc.).
E-Akte über einen RA anfordern und gucken, was man dort in der Hand hat. Danach entscheiden ob man blecht oder kämpft.
Chris_EDNC schrieb: Sekundärradar mit Mode-S ist hingegen ziemlich genau. Wenn jetzt noch ADS-B out angeschlossen ist…
Das würde ich auch sagen. Einem Fliegrkollegen hat man nachgewiesen, dass er 200 m im Luftraum D gewesen ist und eine Strafe aufgebrummt. Ich finde das ist schon ziemlich genau.
Gerd
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