Hallo,
mal eine Frage - ich habe ein Flugzeug in DK gefunden, welches als UL zugelassen ist. Leider hat das Gerät einen Propellor verbaut, der in DE nicht zulässig ist (Woodcomp anstelle von Neuform oder so) daher müsste ich das umbauen, wenn es auf dem D-M Register kommen soll. Meine Überlegungen sind, das Flugzeug auf meinem Freund in den Niederländen zuzulassen, dort ein holländisches UL Lizenz zu bekommen und so zu fliegen. Soweit so gut.
Allerdings möchte ich (z.B) auch nach Italien durch den Brenner fliegen. Wenn ich hier schaue um zu erfahren, ob ich eine Genehmigung für AT brauche, steht es JA allerdings mit dem Hinweis hier zu schauen. Dort wird geregelt dass UL Piloten aus DE, CZ, HU usw. durch Österreich fliegen können, ohne Genehmigungen vorher einholen zu müssen. Allerdings, wenn ich das korrekt verstanden habe, regelt es WER fliegen darf, nicht in was für eine Maschine - wenn ich zum Beispiel UL Lizenz für DE und NL besitze, aber ein NL Maschine fliege - welches auch die Anforderungen für das fliegen in AT erfüllt - sollte ich eigentlich dadurch fliegen können, oder?
Ich habe mich bereits schriftlich und telefonisch an den beiden Herren gewendet - leider keine Reaktion auf emails und Telefon wird nicht beantwortet daher wollte ich mal hier fragen, wie ihr das versteht.