Ich kam mit einem UL aus Schweden, natürlich bis auf die Navigationsreserve absolut leer. Ich wusste ja dass es in Lübeck Sprit gibt! Und den gibt es auch, nur für UL 91 wollten die Mitarbeiter entweder eine BP Karte, oder eine Eintragung im Betriebshandbuch sehen dass ich den Sprit tanken darf. Ich fliege Ulf-2 mit Citroen Visa Motor, Flugzeug Entwicklungsjahr 1994, damals gab es noch kein UL 91! Für AVGAS ist er auch nicht zugelassen, da Automobilmotor. Dann habe ich vorgeschlagen dass ich MOGAS mit Kanister bringe. Nein, das sei neuerdings ausdrücklich verboten! Und was soll ich tun? Fliegen Sie zum Nachbarplatz, Sie sollen doch noch Sprit haben. "Fliegen Sie nach Sierksdorf, das ist hier um die Ecke" - so buchstäblich. Also die Mitarbeiter haben mich gezwungen mit der Navigationsreserve zum Nachbarplatz zu fliegen. Begründet haben sie es damit, dass wenn ich Sprit mitbringe oder bei denen tanke und der Motor ausgeht, dann haften sie, wenn jedoch mir der Sprit bis zum nächsten Platz nicht ausreicht, dann haften sie nicht. Ich habe versprochen, dass ich diese Betrachtungsweise den anderen Piloten bekannt gebe. Wie ist es nun aus der rechtlicher Sicht? Der Flughafen Lübeck darf mir sicherlich eine Landefreigabe verweigern, dann muss ich zum Nachbarplatz fliegen. Dann kann ich aber noch Fuel emegrency erklären, wenn z. B. mir die halbe Stunde zum Nachbarplatz nicht ausreicht (bzw. gar wenn ich dann am Nachbarplatz ohne Navigationsreserve ankommen würde?), und dann auf diese Art und Weise in Lübeck landen. Aber wenn schon gelandet, darf der Flughafen Lübeck mir Tanken verweigern und mich wieder in die Luft schicken, mit der Begründung ich soll noch Navigationsreserve am Bord haben?