Vor kurzem habe ich mich mit einem Berufspilot aus dem EU-Ausland unterhalten, über meine laufende UL-Ausbildung erzählt und mich darüber beschwert, dass die nächste zugelassene BZF Prüfungsstelle zwei Stunden Autofahrt von mir entfernt ist.
Er meinte, dass er und viele Kollegen von ihm seine LPE (Language Proficiency Exam) Englisch nach Part-FCL 055, auch bekannt als ICAO/EASA Stufen 4/5/6, online am Laptop per Webcam und Mikrofon ablegen, ohne Sofa zu verlassen. Die durchführende Stelle ist dabei in einem anderen EU-Land zertifiziert als wo sie alle arbeiten.
Habe recherchiert wie die Rechtslage bei uns aussieht:
FlugfunkV §14 Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
(6) Gültige Flugfunkzeugnisse, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilt worden sind und zur Ausübung des Sprechfunks in englischer Sprache berechtigen, werden in dem vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang allgemein und formlos anerkannt.
also Radio Telephony Exam > BZF E möglich, sehr gut lesen wir weiter...
LuftPersV §125 Nachweis von Sprachkenntnissen
(3) Auf Antrag kann ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbener Nachweis von Sprachkenntnissen von der nach § 5 zuständigen Stelle anerkannt werden. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass die Stelle, die den Nachweis von Sprachkenntnissen ausgestellt hat, hierzu in dem Mitgliedstaat berechtigt ist.
... und LPE auch!
Und jetzt meine Frage: übersehe ich was? Hat jemand schon damit Erfahrung gemacht? Hat LBA bereits ein gesetzliches Schlupfloch gefunden um so was zu unterbinden?