Dieses Mitglied hat den fliegerischen Steckbrief noch nicht weiter ausgefüllt.
gelöschter User am 28.12.2018 um 18:39 Uhr
NOTAM′s gibts bei der DFS jederzeit von jedem privaten Rechner, Tablett, usw. kostenlos. Man muss sich nur einmalig kostenlos registrieren. Mit diesem Zugang kann man dann auch direkt Flugpläne eingeben, aktivieren, ändern. Das praktische hierbei ist, dass der DFS Zugang von jedem beliebigen Rechner genutzt werden kann, auch die eigenen Mobilteile gerade mal unwillig sind.
> > Ihr wisst aber schon, dass hier weder nach AIP, noch nach NOTAM gefragt wurde... >
genau so sieht′s aus!
Es geht hier z.B. um die NfL, die in D doch einen elementaren Grundbaustein der hier gültigen Luftfahrtgesetzgebung darstellen - genauso wie z.B. die AIP-SUPs, die oft nur "mit viel Glück", auch international lesbar, nicht nur als verstümmelte TRIGGER-NOTAMs auftauchen...
...auf all′ das erhebt dann die DFS über die "Verlegung" durch Eisenschmidt das alleinige "Verwertungsrecht" - was schon als eine gewisse Perversion bezeichnet werden könnte.
Zumindest dürfte man all′ das wohl ungeschoren weiterkopieren können, da man z.B. das Urheberrecht nur auf Werke mit ausreichender Schaffenstiefe anwenden kann - Und ich bin mir sicher, dass einem AIP-SUP Text keine solche Schaffenstiefe attestiert werden könnte, oder ;-)
> > Ich gebe zu, es ist total lästig, da in die Flugvorbereitungsbude > reinzustürmen und sich mal eben schlau zu machen, >
Bitte erweitere Deinen Horizont ein wenig...
Der Franzose, der nach Schweden fliegt und dabei durch D muss, der wird für seine Flugvorbereitung sicher erstmal 3 Tage Urlaub nehmen, um an einem deutschen Landeplatz in die "Flugvorbereitungsbude reinzustürmen..." ...ja, ne, is′ klaar.
Der ist für Frankreich, Luxembourg, Dänemark und Schweden perfekt gebrieft, aber duch Deutschland fliegt der erstmal "einfach so" durch - denn eine andere Wahl hat er praktisch nicht...
Das ist der Beitrag der DFS zum Thema VFR-Flugsicherheit in D.
Naja - die ganze Welt bekommt es hin - wir eben nicht.
Aber wir haben ja zum Glück unsere Flugleiterbewachten Flugvorbereitungsbuden ;-)))
Ich habe mir das NFL mal durchgelesen und bin noch nicht 100% sicher, ob 123,425mhz jetzt per se nicht mehr zulässig ist, weil nicht mehr aufgeführt oder weiterhin erlaubt ist, weil nicht explizit ausgeschlossen. Aus meiner Sicht ist das einfach schlecht formuliert. Es wäre ja keine Mehrarbeit gewesen in einem Halbsatz auf die bisherige 123.425mhz einzugehen, schließlich ist die Vorgabe für Piloten und nicht für Juristen....bestätigt mich wieder in der Tatsache, dass man Jura studiert, wenn man sonst nichts mehr auf die Kette kriegt.
microlight schrieb: Ich habe mir das NFL mal durchgelesen und bin noch nicht 100% sicher, ob 123,425mhz jetzt per se nicht mehr zulässig ist, weil nicht mehr aufgeführt oder weiterhin erlaubt ist, weil nicht explizit ausgeschlossen. Aus meiner Sicht ist das einfach schlecht formuliert. Es wäre ja keine Mehrarbeit gewesen in einem Halbsatz auf die bisherige 123.425mhz einzugehen, schließlich ist die Vorgabe für Piloten und nicht für Juristen....bestätigt mich wieder in der Tatsache, dass man Jura studiert, wenn man sonst nichts mehr auf die Kette kriegt.
Die alten Frequenzen im 25 kHz-Raster waren durch NfL-I-135-02 genehmigt. Diese NfL wurde mit Erscheinen von NfL-1-2525-18 am 20.12.2018 außer Kraft gesetzt.
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