QDM schrieb: Und welchere Deutsche Muttersprachler hat denn einen Sprachvermerk der Deutschen Sprache zum BZF 2 nur weil er mal in Mannheim landen möchte ?
Für Muttersprachler gilt automatisch LP6, also auf Lebenszeit.
Obwohl mir beim Lesen einiger Kommentare hier doch langsam Zweifel kommen, ob das hinsichtlich des Verstehens von Texten auch gerechtfertigt ist... *grins*
FlyingDentist schrieb: es kann gar keine Rede davon sein, dass ich "irgendwelche Leute", die "die dafuer ueberhaupt nicht zustaendig" wären, gefragt hätte.
"Eine Zuständigkeit des BAF bezüglich eventuell erforderlicher Flugfunkzeugnisse und für den Nachweis von Sprachkenntnissen ist nicht gegeben."
FlyingDentist schrieb: Luftsportgeräteführer brauchen niemals einen LP-Test, egal wo, wann und in welchen Lufträumen sie auch immer funken wollen, aus und fertig
Kaese. Natuerlich brauchen UL-Piloten in manchen Laendern einen LP. In Deutschland jedoch nicht.
Siehe Verornung über Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Luftsportwesen (LuftSpZustV) im § 1.
Also nicht das BAF.
Gruß
Vasama
gelöschter User am 01.12.2017 um 08:35 Uhr bearbeitet
Chris_EDNC schrieb: "Eine Zuständigkeit des BAF bezüglich eventuell erforderlicher Flugfunkzeugnisse und für den Nachweis von Sprachkenntnissen ist nicht gegeben."
Nach LuftVG §31 Abs.2 Satz 18 übt das Bundesaufsichtsamt für Luftsicherung die Luftaufsicht gleichberechtigt mit dem LBA aus. Insofern ist es für die Einhaltung der "Regeln" (z.B. ob LP-Test nötig ist oder nicht) sehr wohl zuständig. Gleiches gilt für die Verfolgung von OWis!
Chris_EDNC schrieb: Kaese. Natuerlich brauchen UL-Piloten in manchen Laendern einen LP. In Deutschland jedoch nicht.
Außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets hat weder BAF noch LBA irgendwelche Befugnisse und um diese diskutieren wir hier doch, oder? Was soll also dieser Hinweis auf andere Länder bringen??
Offenbar war der vermutete Erkenntnisgewinn: "Na wir weden sehen... ", doch nur wieder ein vermeintlicher :-(
Chris_EDNC schrieb: Natuerlich brauchen UL-Piloten in manchen Laendern einen LP. In Deutschland jedoch nicht.
Ich frage mich immer wieder, wie sieht es aus bei nicht Muttersprachler, wie ich, die Deutschland den UL-Schein machen, egal ob BZF oder nicht?
Chris_EDNC Online am 01.12.2017 um 09:18 Uhr bearbeitet
FlyingDentist schrieb: Insofern ist es für die Einhaltung der "Regeln" (z.B. ob LP-Test nötig ist oder nicht) sehr wohl zuständig.
Aber die Regeln aufstellen tun andere und sind damit auch erster Ansprechpartner, wenn es um eine Abklaerung geht. Es ist immer gut, sich an die Quelle zu halten. Herr Schnurr hat nicht ohne Grund meine Anfrage ueberhaupt nicht beantwortet, einfach weil er nicht zustaendig ist (seine Aussage!) und nach meinem Hinweis auf das, was das LBA geschrieben hat, keinerlei Bedarf mehr gesehen hat. Ich hatte die Antwort ja bereits (und Du auch). Wenn Du die Antwort vom LBA anzweifelst, dann ist ein Umweg ueber das BAF voellig am Ziel vorbei, da waerst Du lieber gleich zum LBA (zur Quelle) gegangen.
Ich habe es weiter oben schonmal geschrieben: Man kann solange irgendwelche Leute etwas fragen, bis man eine genehme Antwort erhaelt. Aber ist das auch sinnvoll?
FlyingDentist schrieb: Was soll also dieser Hinweis auf andere Länder bringen??
Nunja, Du hast damit angefangen:
FlyingDentist schrieb: Deiner Meinung ja so einfach ist - Luftsportgeräteführer brauchen niemals einen LP-Test, egal wo, wann und in welchen Lufträumen sie auch immer funken wollen, aus und fertig
Wenn Du mit "egal wo" irgendwo in Deutschland meinst, dann bin ich tatsaechlich der Meinung (bzw. das LBA ist der Meinung, ich uebernehme die ja nur), dass ein UL-Pilot nirgends einen LP braucht. Bei "egal wo" in der Welt natuerlich nicht mehr.
Chris
Chris_EDNC Online am 01.12.2017 um 09:24 Uhr bearbeitet
eths schrieb: Ich frage mich immer wieder, wie sieht es aus bei nicht Muttersprachler, wie ich, die Deutschland den UL-Schein machen, egal ob BZF oder nicht?
Das LBA sagt: "Zusammengefasst sind die UL-Piloten auch nach wie vor nicht von den Sprachnachweisen gemäß FCL.055 betroffen."
Egal welche Muttersprache, egal woher der UL-Pilot kommt, er braucht keinen LP zusaetzlich zum Funkzeugnis (in D das BZF, in Frankreich der Radiotelefonieeintrag, in anderen Laendern irgendwas), wenn er in Deutschland fliegt, incl. Luftraeume C und D. Einem ramp check in D sehe ich angesichts der Einlassung des LBA mit maximal moeglicher Gelassenheit entgegen.
Zumindest ist das der Stand zum jetzigen Zeitpunkt, vielleicht aendert das LBA ja seine Meinung (womit ich keinerlei Problem haette, dann hole ich mir halt das Zettelchen).
Chris_EDNC schrieb: Natuerlich brauchen UL-Piloten in manchen Laendern einen LP. In Deutschland jedoch nicht.
..., wenn sie Muttersprachler (deutsch) sind und am Funkverkehr in Deutschland auf deutsch teilnehmen.
Nur so mal nebenbei, um Missverständnisse zu minimieren.
Falsch. Er braucht generell kein LP in Deutschland. Es ist keine Frage der Muttersprache und auch keine Frage, in welcher Sprache man funkt. Lies nochmal, was das LBA geschrieben hat...
Chris
gelöschter User am 01.12.2017 um 11:44 Uhr bearbeitet
Mach doch heut erst mal das erste Türchen auf und freu Dich an der kleinen, dahinter liegenden Überraschung*!! Das hilft vielleicht Deine Ungedult bis zur Bescherung durch das LBA etwas zu zügeln.
Michael
*)Hoffentliche kein kariogenes Substrat wie Schoki, Marzipan oder Plätzchen
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