Es muss einem doch auch schon der gesunde Menschenverstand klar ins Ohr flüstern:
Wenn ich mit ′nem BZF I, deutsch als Muttersprache (somit LP 6 auf Lebenszeit ohne regelmäßige Überprüfung), LP 4 auf englisch vor 12 Jahren abgelegt, jetzt im Luftraum C oder D anfange, mit irgendwelchen Controllern englisch zu schnacken, muss ich damit rechnen, dass auch außergewöhnliche Situationen (jenseits von "left downwind") auf englisch kommuniziert werden. Wenn ich dann aber seit etlichen Jahren nie wieder ein Wort englisch gesprochen und/oder gehört hätte und gegenüber dem Controller nur einen auf dicke Hose machen wollte, stünde ich doof da, rauschte schlimmstenfalls ′nem dicken Brummer ins Triebwerk und würde in die Einflugschneise geschreddert werden. Wenn ich den Brummer und dessen Triebwerk verfehle und es zu ′ner Untersuchung kommt, was meint Ihr denn, wer doof dasteht, wenn der Richter mich fragt, wie es denn um mein englisch bestellt ist?
Insofern fettes Dankeschön an unseren flyingdentist Michael für die aus meiner Sicht eindeutige Klärung der Situation.
Gruß Lucky