Herr Schnurr vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), genauer aus dem Referat Luftraum, Flugverfahren und Recht, welches u.a. für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Regelverstößen im Luftverkehr zuständig ist, schreibt zum Thema Luftsportgeräteführer, Kontrollzone, BZF I&II und Nachweis über das Niveau der Sprachkenntnisse folgendes:
"...
Gleichwohl kann ich Sie gerne darauf hinweisen, dass Sie als Inhaber eines Luftfahrscheins für Luftsportgeräte gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 1 FlugfunkV kein Flugfunkzeugnis benötigen, sofern sie nicht die Lufträume C und D befliegen. Sobald Sie demnach jedoch andere Lufträume befliegen wollen und damit einhergehend Kontrollzonen, ist ein Flugfunkzeugnis erforderlich.
Mit dem Erfordernis eines Flugfunkzeugnisses geht zwingend die Verpflichtung eines Sprachnachweis einher im Sinne des § 2 Absatz 2 FlugfunkV in Verbindung mit Anhang I FCL.055 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 03. November 2011. Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst, muss hiernach dann in Ihrer Lizenz ein Sprachvermerk entweder in Englisch oder für die Sprache vorhanden sein, die beim Flug für den Sprechverkehr verwendet wird.
Dafür kann ein Nachweis von Sprachkenntnissen in Sprachprüfungen bei dem vom Luftfahrtbundesamt gem. §§ 125, 125a LuftPersV bestimmten Stellen oder speziell für Englisch bei der Bundesnetzagentur gemäß § 125 Absatz 1 Satz 3 LuftPersV in Verbindung mit § 4 Absatz 1 FlugfunkV erbracht werden.
Das bedeutet schlussendlich für Sie, dass Sie außerhalb der Lufträume E und G sowie insbesondere für Kontrollzonen auch im deutschen Luftraum neben einem Flugfunkzeugnis, einen Sprachvermerk der deutschen Sprache benötigen. Ein Sprachvermerk zudem über englische Sprachkenntnisse ist zwingend erforderlich, sofern Sie im deutschen Hoheitsgebiet in den Lufträumen C und D sowie in Kontrollzonen am Flugfunkdienst in englischer Sprache teilnehmen möchten.
..."
Ich poste das hier nicht, um letztlich als "Sieger" aus diesem unsäglichen Disput hervorzugehen, vielmehr um dem Halbwissen und Hörensagen über das Thema Flugfunk im ultraleichten Luftverkehr belastbare Fakten entgegenzusetzen. Zumindest wird jetzt klar, was in Augen der "Verfolgungsorgane" einen entsprechenden Regelverstoß darstellt ...
Michael