Moin zusammen,
ich denke das ist mal wieder ein Thema für mehrere Seiten Popcorn. Ich besitze einen SPL und einen LAPL.
Ich darf also Flugzeuge bis zwei Tonnen bewegen und habe auch den Sachkundenachweis für das Rettungssystem (im SPL eingetragen) darf ich nun mein UL nur mit dem LAPL bewegen (da fehlt der Eintrag zum Sachkundenachweis) oder muß ich immer beide Dokumente mitführen.
Umgekehrt darf ein "nur" LAPL Besitzer schliesslich auch ein UL bewegen wenn er den Sachkunde Eintrag hätte.
Oder muß ich den Sachkundenachweis nachtragen lassen?
Andreas