Was machen wir nun daraus?
- Eine oder mehrere volljährige Personen als Flugleiter bestellen.
- Eine Liste der bestellten Flugleiter jährlich zum 1. März der Genehmigungsbehörde übergeben.
- Flugbetrieb nur dann durchführen, wenn ein Flugleiter auf dem Landeplatz anwesend ist und den Flugbetrieb beaufsichtigt.
- Die Anwesenheit der Flugleiter lückenlos dokumentieren.
- Jedem Flugleiter ein gültiges Flugfunkzeugnis verpassen.
- Dem diensthabenden Flugleiter für seine Tätigkeit geeignete Geräte zur Abgabe von Warnsignalen bzw. Zeichen und Signalen zur Verfügung stellen.
- Sicher stellen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und Zugriff auf die Rettungs- und Feuerlöscheinrichtung hat, während des Flugbetriebes ständig anwesend ist (dies kann auch der Flugleiter sein)
Nicht mehr, und nicht weniger.