Betriebsbereit im Sinne von betriebssicherBetriebsbereit im Sinne von betriebsbereit natürlich.
Unser Sonderlandeplatz z.B., wie dutzende andere auch, ist ausschließlich PPR. Und zwar deswegen, weil nicht jeden Tag von SR-SS ein Flugleiter vorort sein kann. Insofern hat PPR natürlich eine luftrechtliche Relevanz und ist mehr als das zivilrechtliche Hausrecht!
Luftrechtlich "offen" (betriebsbereit) ist der betriebssichere Platz aber erst dann, wenn der FL oder eine andere autorisierte Person die Piste, den Sicherheitsstreifen, das Rettungsgerät, den Funk, das Telefon usw.usf. kontrolliert und für betriebsfähig befunden hat und als letzte Amtshandlung im FL-Dienstbuch seinen Dienstantritt eigetragen hat.
Wie will ein anfliegender Pilot wissen, ob das alles gewährleistet ist, wenn er nicht mit INFO sprechen kann??? Oder anders herum, nur wenn ihm nach dem Einleitungsruf die Betriebspiste genannt wird, darf er sich darauf verlassen, dass der Platz offen ist.
Michael