Luftrecht & Luftraum Diskussion

sicherheitsmindesthöhe

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81Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • TeeJay ... und wie willst Du dorthin kommen oder abfliegen wenn die Cloudbase < 4800 Fuß ist
    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich vermute dann greift Punkt (3) des von Dir zitierten Abschnitts. Keine Ahnung was höher sticht: Wolkenabstand oder Sicherheitsmindesthöhe von 2000ft. Gibt aber bestimmt jemand, der das präziser auseinanderdröseln kann.

    Bye Thomas
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  • Die Sicherheitsmindesthöhe von 2000 ft gilt m.E. nur, wenn nicht andere Regeln dagegen stehen. Wolkenabstand im Luftraum E hat sicher Vorrang. Wenn in E der Wolkenabstand nicht eingehalten werden kann, dann fliege ich genüßlich im Luftraum G unterhalb von 2000 ft Ground und freue mich über die gute Gelegenheit. Wo ist das Problem?
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  • @TeeJay: Ah, jetzt verstehe ich Dich. Du meinst Überlandflüge! Da Du von Schulung geschrieben hast, habe darunter erstmal nur Platzrunden verstanden.

    DIe Mindesthöhe von 2000 ft gilt nur, wenn die Umstände es zulassen:
    Noch gültige LuftVO §6:
    (3) Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist. Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder durchgeführt werden, wenn die Einhaltung sonstiger Vorschriften und Festlegungen nach dieser Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Luftraumordnung nach § 10, der Sichtflugregeln nach § 28 oder von Flugverkehrskontrollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert.

    Wenn die Wolkendecke und der geforderte Abstand dazu eine geringere Höhe erfordert, dürfen die 2000 ft AGL unterschritten werden, die Sicherheitsmindesthöhe muss aber beachtet werden (500 ft AGL bzw. 1000 ft AGL)
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  • @Technbär: Wie kommst Du auf 2000 Fuß? Du müsstest wenn dann unterhalb 1000 Fuß AGL bleiben um frei von Echo zu bleiben.... 

    @ako: 


    Wenn die Wolkendecke und der geforderte Abstand dazu eine geringere Höhe erfordert, dürfen die 2000 ft AGL unterschritten werden, die Sicherheitsmindesthöhe muss aber beachtet werden (500 ft AGL bzw. 1000 ft AGL)


    Was dann bei Untergrenze von Echo bei 1000 Fuß AGL ziemlich sportlich werden dürfte... kommen noch diverse Windradgruppen und Bergzüge hinzu....
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  • Wie kommst Du auf 2000 Fuß? Du müsstest wenn dann unterhalb 1000 Fuß AGL bleiben um frei von Echo zu bleiben....
    Ja und? Dann bleibst Du halt unter 1000 ft und meidest Städte und Menschenansammlungen
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  • Passt doch. 500 ft werden eingehalten, Ortschaften und Menschenansammlungen werden umflogen
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  • wie gesagt, wirf mal einen Blick auf die Karte: Windradgruppe, Erhebungen und kleine Ortschaften drum herum...  ziemlich sportlich.... und dann in 500 Fuß AGL Höhe eine Vergaservereisung....
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  • wie gesagt, wirf mal einen Blick auf die Karte: Windradgruppe, Erhebungen und kleine Ortschaften drum herum... ziemlich sportlich.... und dann in 500 Fuß AGL Höhe eine Vergaservereisung....
    Das muss natürlich jeder mit sich selber ausmachen!
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  • Na ja, müssen ja nicht genau 500 sein, ein paar Füße mehr geht ja auch. Und bei einer seriösen Schätzunschärfe komme ich sicher über die Windkraftis hinweg und habe immer noch G um mich rum. Wer weiß schon so ganz genau, wie hoch Ground gerade ist?
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  • Man sagt, in Italien dürfen UL nicht höher als 500 ft fliegen. Im Bedarfsfall also einfach im Sinne des europäischen Gedankens die italienische Version von Sicherheitsdenken adaptieren. Damit dürften dann Flüge zwischen 500 ft und 1000 ft auch in Deutschland als seriös gelten.
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