Hi Michael, ich kann es auch nicht mehr hören. Vielleicht wiegt er selbst über 100 KG ? Und ärgert sich ? Es gibt aber auch die schlanken Piloten mit dünner Freundin. Dann noch die 15 liter Kirchturmflieger mit C 42 . @all: Viel wichtiger ist was BlueSky9 geschrieben hat. Das Thema mit der Beweislast. Das ist der Punkt, denn die Beweisführung ist immer extrem schwer. Also in der Praxis: Nichts vorher fordern, nichts annehmen bei der Zwischenlandung :( Ist man heil zu Hause kann man nochmal fragen ob es gefallen hat :)
Und da wir bei Passagierfluegen fast immer mehr oder weniger ueberladen fliegen
Vielleicht solltest Du nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt durchaus Leute hier, die 1 und 1 zusammenzählen können. Nur, weil Du ständig überladen fliegst, sofern Passagier an Bord, heißt das nicht, dass alle anderen auch überladen fliegen :)
Darüber hinaus: Ob gewerblich oder privat, das Gewicht wird mit der gleichen Formel berechnet. Unterm Strich muss x kleiner als 472,5 kg bleiben. Das ist alles.
Chris, eigener Flieger viel zu schwer fuer sowas. ;)
Tja, über sowas sollte man sich _vorher_ Gedanken machen. Aber es ist für viele wohl zu verlockend...
Es gibt so viele Leute, die sich ein UL kaufen, dann aber unbedingt die Vollausstattung "brauchen", bis zu 10 kg Lack auf die Kiste klatschen, damit es "geil" aussieht und auf jeden Fall zum eigenen Motorrad passt (kein Witz). Und wenn man schon dabei ist, dann innen bitte auch Alcantara ausgestattet und jedes Extra reinklatschen. Kann man ja sonst nicht vorzeigen, den Hobel. Und dann: "Mimimi, nur 472,5 kg, mimimi..." :)
@sukram: Natürlich kann man nicht alle über einen Kamm scheren, es gibt sie sicherlich - die UL-Flieger, die legal (also im MTOW) zu zweit unterwegs sind. Aber ich finde es schlimm, dass man hier oder auch in anderen Foren, wo sich ULer austauschen, nicht über dieses Thema unterhalten und auf gar keinen Fall etwas kritisches sagen darf :-(
Wenn in einen anderen Thread oder einer Zeitschrift oder sonst wo darüber gejubelt wird, dass sich 2 Pilotenfreunde einen Traum erfüllen und mit einem UL nach Südafrika fliegen - und dazu noch vorher LR-Tanks einbauen - dann muss ich mich halt fragen, ob dies die richtige Reaktion ist. Aber wie gesagt, man darf ja nichts sagen oder hinterfragen, sonst heisst es gleich: "Nestbeschmutzer", "Die werden schon wissen, was sie tun", usw.
Und es muss ja nicht gleich Afrika sein - denn wenn wir wirklich ganz ehrlich sind, finden hierzulande die meisten zweisitzigen Flüge doch in aller Regel zumindest leicht überladen statt. Es will ja auch nicht jeder ständig an die Tanke und deshalb wird das Ding halt voll gemacht. Jaja, jetzt schere ich wieder alle über einen Kamm... aber so sehe ich das.
Für mich war das dann auch irgendwann der Grund, meine geliebte CTSW zu verkaufen und mich in der E-Klasse umzusehen. Und nein, ich wiege auch nicht >100kg, sondern nur 85.
diese Antwort bekamen wir von unserem RP auf eine Anfrage vom letzten Jahr... sorry wegen der schlechten Kopie (aber den Kerninnhalt kann man ja verstehen) und in EU 1178/2011 nach zu lesen
Vorschriften für Piloten nach den Verordnungen (EU) 1178/2011 und 290/2012 vom 30.03.2012
Befürderung von Fluggästen gegen Entgelt durch die lnhaber von Privatpilotenlizenzen Sehr geehrte Damen und Herren,nach einer Mitteilung des Bundesministerituns für Verkehr′ Bau und Stadtentwicklung ist ab sofort Folgendes zugelassen: Selbstkostenflüg durch Privatpersonen in Luftfahrzeugen, die für bis zu 6Personen zugelassen sind, wenn Flugkosten durch alle Personen getragen werden (anteilig auch durch den
Piloten); wettbewerbs- oder Schauflüge. Hierbei können neben den Selbstkosten auch die jährlichen Kosten anteilig geltend gemacht sowie Preisgelder angenommen werden;
Einweisungsflüge durch Organisationen (Vereine, Verbände) oder Ausbildungsorganisalionen
nach d-er Verordnung, deren Ziel die Ausbildung zum oder die Förderung des Luftsports ist: Absetzflüge von Fallschirmspringern. Schleppflüge durch Organisationen (Vereine, Verbände) oder [EU) 1178/201l, deren Ziel die Ausbildung ist Die Flüge sind grundsätztich lnhabern einer LAPL, PPL-A, PPL′H, SPL′ BPL nach der Verordnung
(EU) I 1"78/201 i gestattet. Bei Flügen durch LAPL-lnhaber dürfen sich jedoch nur max 4 Personen an Bord befindenl Aus meiner Sicht bestehen keine Bedenken, wenn die Regelungen auch von nach LuftPersV bzw JAR-FCL I Lrnd 2, die zu Lizenzen nach derveroänuig (EU) I 178/201 I umgewandelt werden können, angewendet werden Die oben genannten Flüge sind nicht gewerbliche Flüge im Sinn von § 20 LuftvG und unterliegen
nicht der Genehmigungspflicht Es bedarf auch keines AoC gruß Reinhard
Aber ich finde es schlimm, dass man hier oder auch in anderen Foren, wo sich ULer austauschen, nicht über dieses Thema unterhalten und auf gar keinen Fall etwas kritisches sagen darf :-(
Nicht falsch verstehen. Dieses Forum ist natürlich dafür da, sich auch über diese Themen auszutauschen. Und solche Diskussionen sind ehrlich gesagt auch willkommen und meiner Meinung nach sogar wichtig.
Es gibt viele ULer, die von der Gewichtsdiskussion nichts wissen wollen. Als ich damals meine Ausbildung machte, habe ich darüber gebloggt und dieses Forum gegründet. Mein damaliger Fluglehrer wollte damals schön seine Hand darüber halten und auf gar keinen Fall (!), dass ich auch nur ein einziges Wort über das Gewicht verliere. Teilweise wollte er sogar Artikel in meinem Blog zensiert und Themen im Forum gelöscht wissen. Ich persönlich habe das jedoch anders gesehen und sehe es auch heute noch anders. Denn in einer Klasse mit stark begrenztem MTOW ist das Leergewicht nunmal einer der wichtigsten Faktoren beim UL-Fliegen und damit natürlich auch beim Flugzeugkauf.
Den Herstellern sind "mehr oder weniger" die Hände gebunden. Die fertigen halt nach Kundenwunsch. Der Kunde ist König und jedes Unternehmen will verkaufen. Wenn also 48 sinnlose Instrumente und Extras rein sollen, kommen die halt rein. Würden die Kunden bzw. Käufer dieser schweren Schiffe andere Forderungen stellen (niedriges Leergewicht), gäbe es sicherlich auch andere bzw. leichtere Angebote. Sicherlich einer der Gründe, warum die C42 vor allen Dingen bei Flugschulen sehr beliebt ist (gutmütig sind auch andere Flugzeuge).
Mit meinem vorherigen Beitrag wollte ich wirklich nur sagen, dass man nicht alle über einen Kamm scheren darf, da es UL Piloten gibt, die sich tatsächlich an Regeln halten UND rechnen können. Problematisch wird es nur dann, wenn Piloten, die sich eben nicht an solche halten, das eigene Verhalten thesenhaft verallgemeinern.
> Würden die Kunden bzw. Käufer dieser schweren Schiffe andere > Forderungen stellen (niedriges Leergewicht), gäbe es sicherlich > auch andere bzw. leichtere Angebote.
100% Zustimmung!
Leider sieht die Realität anders aus: Die dicksten und schwersten Schiffe werden gekauft und noch mit allem Krempel vollgestopft.
Und im Anschluss wird dann über das 472,5 kg - Limit geschimpft, da es ja die "Entwicklung bremst" ;-)))
Ich stell hier mal eine ganz gewagte These auf:
Würde vor jedem Flug jeder Flieger am Rollhalt gewogen werden, dann hätten wir längst Reise-ULs mit nur 250kg Leergewicht!
Mit meinem vorherigen Beitrag wollte ich wirklich nur sagen, dass man nicht alle über einen Kamm scheren darf, da es UL Piloten gibt, die sich tatsächlich an Regeln halten UND rechnen können.
Niemand hat alle ueber einen Kamm geschoren... Insofern war Dein Posting am Thema vorbei.
Leider sieht die Realität anders aus: Die dicksten und schwersten Schiffe werden gekauft und noch mit allem Krempel vollgestopft.
Privat betrieben und ab und an mal wen mitnehmen, da mag es noch einigermassen gehen. Aber eben, wenn es gewerblich (!) aufgezogen werden soll, dann... Aber ich wiederhole mich.
Chris
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