Mowa schrieb: Die Sicherheitsmindesthöhe muss doch nicht erreicht sein, wenn du die Platzrunde verlässt.Im Gegensatz zur Landung gibt es prinzipiell ja keinen "Notstart" bei dem quasi alle luftrechtlichen Regeln hinter der Sicherheit des Manövers zurücktreten.
Insofern ist für den Start von einem Landeplatz unterhalb der Sicherheitsmindesthöhe die veröffentlichte Platzrunde bindend, denn nach LuftVO ist ein Unterschreiten der SMH nur für Start und Landung zulässig.
Michael
"LuftVO
§ 6
Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln
(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.
..."