Luftrecht & Luftraum Diskussion

geflogen ohne Vorraussetzung

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12Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Moin,
    ich bin die letzten 2 Jahr regelmäßig geflogen allerdings immer nur kurze Strecken. Nun habe ich mal nachgerechnet und bemerkt, dass ich keine 12 Stunden in den letzten 24 Monaten geflogen bin. Nach genauem nachrechnen hätte ich schon vor 2 Monaten nicht mehr fliegen dürfen. Bin aber geflogen. Klar ist, dass ich nun einen Befähigungsflug mit Prüfer machen muss, aber habe ich mich schon Strafbar gemacht? Was sollte ich nun unternehmen um wieder ins reine zu kommen?
    Danke für die Hilfe,
    Milton
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  • In die Kirche gehen und beichten

    Sascha
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  • Weil das mit den Selbstanzeigen funzt im Moment auch nicht so richtig ;-).
    Grüße Wolfram
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  • wolbauer schrieb:
    Weil das mit den Selbstanzeigen funzt im Moment auch nicht so richtig ;-).
    Grüße Wolfram
    Das hätte im vorliegendem Fall noch nie funktioniert. Die strafbefreiende Selbstanzeige gibt es nur bei Steuerstraftaten.
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  • Lieber Milton,

    an Deiner Stelle würde ich mal drüber nachdenken ob es wirklich erstrebenswert ist sein Leben in ständiger Angst vor irgendwelchen Verstössen zu verbringen. Und woher diese Angst kommt. Da Du in Deutschland sowieso gegen irgendetwas verstösst sobald Du morgens aus dem Bett steigst musst Du eben lernen damit leben zu können. 
    Also mach Deinen Prüfungs- oder Befähigungsflug und gut ist. 

    Gruss Stephan
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  • Milton schrieb:
    Moin,
    ich bin die letzten 2 Jahr regelmäßig geflogen allerdings immer nur kurze Strecken. Nun habe ich mal nachgerechnet und bemerkt, dass ich keine 12 Stunden in den letzten 24 Monaten geflogen bin. Nach genauem nachrechnen hätte ich schon vor 2 Monaten nicht mehr fliegen dürfen. Bin aber geflogen. Klar ist, dass ich nun einen Befähigungsflug mit Prüfer machen muss, aber habe ich mich schon Strafbar gemacht? Was sollte ich nun unternehmen um wieder ins reine zu kommen?
    Danke für die Hilfe,
    Milton

    De Maizierre oder Wowereit fragen. Die haben die meiste Luftfahrterfahrung im sinnlosen Geldvernichten per deutschen Vorschriftenwesens, weshalb auch Steuer-CDs von Ganoven als vollendete Hehlerei des Staates gekauft werden - *ohne* ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, damit Geld - wie immer - auch weiterhin widerstandsarm und damit luftfahrtadäquat fließen kann. Die Frage ist nur: wohin und wofür.

    Gruß hob
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  • Milton schrieb:
    habe ich mich schon Strafbar gemacht?

    Ich fürchte ja!
    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Milton schrieb:
    Was sollte ich nun unternehmen um wieder ins reine zu kommen?

    Vorausgesetzt die Lizenz ist noch nicht abgelaufen, flieg die Zeiten mit Flugauftrag nach und alles ist wieder im Lot!!

    Michael
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  • FlyingDentist schrieb:
    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Entgegen dieser Umfrage ist das Forum hier offensichtlich voll von Klägern, soweit meine Erfahrung.
    Milton, mein Rat an dich wäre, in jedem Fall anonym zu bleiben.

    Ansonsten hat jeder, der hier geantwortet hat, im Grunde recht :)

    Viele Grüsse
    Steve

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  • Glück gehabt und beim nächsten Mal besser aufpassen. Amen.
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  • Milton schrieb:

    habe ich mich schon Strafbar gemacht? 

    Mit Hinblick auf § 134 Nr. 2 LuftPersV würde ich nein sagen. Du hast wohl nur eine Ordnungswidrigkeit begangen, für die zwischen 5 bis 1000 EUR Geldbuße fällig werden können. Da Du nach deiner Aussage nur fahrlässig gehandelt hast, würde dies wohl nur mit der Hälfte des Betrages geahndet, der fällig würde, wenn du vorsätzlich gehandelt hättest.

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