Stimmt, die machen in der Luft ja auch ihr Triebwerk aus. Kann ich eigentlich mit den UL-Segelflugzeiten, die Zeiten für die Segelfluglizenz ergänzen?
Definitiv Nein. Während wir uns beim Motorflug jetzt tatsächlich wieder streiten......
Grüsse Thomas
gelöschter User am 14.01.2014 um 12:19 Uhr
BS-Silent2 schrieb: Abstellen des Triebwerks bei allen Ultraleichtflugzeugen in Deutschland erlaubt (im Gegensatz zu Motorflugzeugen).
Sehr interessant!
Wo genau steht denn, dass das Abstellen des Triebwerks bei allen Ultraleichtflugzeugen erlaubt sein soll und bei Motorflugzeugen eben nicht? Ich bin sehr gespannt!!
Motorsegler bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse mit eigenem Rating. Und alle "ultraleichten" sind Luftsportgeräte. Punkt! Es kann daher luftrechtlich überhaupt keinen "Ultraleicht-Reisemotorsegler" geben!
expl0rer schrieb: Kann ich eigentlich mit den UL-Segelflugzeiten, die Zeiten für die Segelfluglizenz ergänzen?
Das geht nicht einmal mehr* mit den Falken, Dimonas und dergl.!!
Michael
*) "mehr" bezieht sich hier auf die Starts, die für die neue SPL auch nicht mehr anrechenbar sind. Flugzeiten wurde bisher nicht verlangt.
Motorsegler bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse mit eigenem Rating. Und alle "ultraleichten" sind Luftsportgeräte. Punkt! Es kann daher luftrechtlich überhaupt keinen "Ultraleicht-Reisemotorsegler" geben!
Na ja, "dummes Zeug" ist es nicht wirklich, wurde doch der zitierte Text außerhalb des luftrechtlichen Kontext geschrieben.
Ein Ultraleichtflugzeug ist ja auch nur durch rechtliche Definition ein Luftsportgerät und kein "Flugzeug". Ein Ultraleicht-Motorsegler wäre ein Ultraleichtflugzeug mit Motorseglereigenschaften, das aber natürlich rechtlich wie jedes andere UL behandelt wird. Unter dem Strich ist bei UL-Motorseglern dann die Frage, ob ULs im Flug das Triebwerk abschalten dürfen.
Ich wollte hier keine neue Diskusion über die Frage des Motorlosen Fluges lostreten .
Es gibt jedoch unter dem Sammelbegriff > Ultraleicht < eine große Bandbreite an Zugelassenen Mustern , und aus dieser Vielfalt sind die bestehenden Regeln entstanden . Ich traue der Zulassungsbehörde und den Beauftragten Verbänden durchaus zu , einen einklappbaren Motor zuerkennen und zu wissen, daß dieser in diesem Fall nicht mehr in Betrieb ist. Natürlich sind dies alles Ultraleicht , vom Hängegleiter mit Hilfsmotor ( sogar elektrisch und mit Faltpropeller ) bis zu den Highend Fliegern mit Turbomotor. Diese Feinheiten kann man von Wiki nicht erwarten . Und ganz kar: Für den Segelflug zählt dies leider (noch ? ) nicht . Bernd
Zum Schluß ist entscheidend was im Betriebshandbuch steht, da dieses Teil der Zulassung ist. Wenn hier motorloser Flug erklärt wird, dann gut. Wenn nicht, dann eben nicht. Was man als Pilot macht, so lange es keine Verletzten gibt, steht auf einem anderen Blatt. bb hei
gelöschter User am 15.01.2014 um 05:46 Uhr
BS-Silent2 schrieb: Es gibt jedoch ...
blahblahblah Die Frage war, wo steht geschrieben: "Rechtlich ist das Abstellen des Triebwerks bei allen Ultraleichtflugzeugen in Deutschland erlaubt (im Gegensatz zu Motorflugzeugen)."
Aber vor allem sollte mal festgehalten werden dass es eine moralische Pflicht ist einen guten Trainingsstand aufrecht zu erhalten. Dazu gehören meiner Meinung nach auch Übungen mit abgeschaltetem Triebwerk. Wenn es denn verboten sein sollte ( es soll ja auch nicht erlaubt sein in Deutschland Notlandeübungen ohne Fluglehrer zu absolvieren...) dann ist es eben Pflicht eines umsichtigen Piloten so etwas zu ignorieren und alles zu tun um seine Fähigkeiten zu erhalten und zu verbessern. Man muss ja schliesslich nicht jeden Unsinn mitmachen der von irgendeinem Sesselpupser verzapft wird und darauf abzielt uns vor uns selbst zu schützen. Es ist sowas von irrelevant was in irgeneinem Text steht oder nicht steht wenn es um meine Sicherheit oder die anderer geht. So, das ist mal wieder gesagt. Jetzt soll das natürlich nicht heissen dass Du Deinen Motor egal wo abstellst. So in 300 Fuss über′m Wald (wo Du ja eh nicht zu sein hast... :-)) ) Aber mal aus 10 000 Fuss über schönem Ackerland eine Weile zu segeln und das Verhalten seiner Maschine testen ist völlig in Ordnung.
triple-delta schrieb: Zum Schluß ist entscheidend was im Betriebshandbuch steht, da dieses Teil der Zulassung ist. Wenn hier motorloser Flug erklärt wird, dann gut.
Das wäre einfach; aber auch zugelassene Verfahren/Handbücher sind nicht fehlerlos (auch nicht bei Großflugzeugen). Wenn ein solches dem geltenden Recht widerspricht wird es das wohl nicht overrulen, als PiC bleibst Du damit auf Deiner Verantwortung sitzen.
triple-delta schrieb: Zum Schluß ist entscheidend was im Betriebshandbuch steht, da dieses Teil der Zulassung ist. Wenn hier motorloser Flug erklärt wird, dann gut.
Das wäre einfach; aber auch zugelassene Verfahren/Handbücher sind nicht fehlerlos (auch nicht bei Großflugzeugen). Wenn ein solches dem geltenden Recht widerspricht wird es das wohl nicht overrulen, als PiC bleibst Du damit auf Deiner Verantwortung sitzen.
Es widerspricht aber nicht geltendem Recht! Solange etwas nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt! Und ich kenne keine Stelle im deutschen oder europäischem Luftrecht, die es mir verbietet, mein Triebwerk abzustellen.
Sollte jemand eine solche Stelle dennoch kennen, gebe er bitte Bescheid!
Sie berechtigen zur Führung eines Flugzeuges im Fluge, Flug ist definiert (JAR FCL) als: Flugzeit bezeichnet die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeuges aus seiner Parkposition zum Zwecke des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind. (=Blockzeit). Davon, dass ein Triebwerk bereits im Flug abgestellt werden darf und die Berechtigung im motorlosen Flug fortgeführt wird steht da nichts.! Das ist ja anscheinend ohne SPL nicht einmal im TMG erlaubt.
Ich würde gern wissen, wo das für ULs erlaubt ist, Sinnhaftigkeit hin oder her.
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