Zuverlässigkeitsüberprüfung
Am 18. Juni 2003 hat der Bundestag das Luftsicherheitsgesetz beschlossen. In §7 wird die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.
Gilt das für uns auch oder sind wir als UL Flieger davon ausgenommen. Hat einer von euch, dass schon über sich ergehen lassen müssen bzw. Bekanntschaft damit gemacht? Das soll angeblich alle Piloten treffen, die in den hochsensiblen Flughafenbereich kommen können, mittels Landung im Flughafensicherheitsbereich. Dieser Zuverlässigkeitscheck soll alle 2-3 Jahre fortführend gemacht werden. Also nicht nur bei Beginn der Ausbildung sondern dann in einem gewissen Zeitabstand erneuert werden.
Gruß
Walter