Ich habe mal eine Frage bezüglich der Kennung eines in Frankreich zugelassenen UL′s.
Wenn ich eine französische Maschine habe, die hat dann ein Kennzeichen zb 54XX unter der Tragfläche stehen. Wenn ich jetzt ein Funkgerät eingebaut habe, kriege ich von der fr. Luftfahrtbehörde ein Funkkennzeichen ausgestelllt zb F-JXXX. Dieses Kennzeichen ist nur fürs Funkgerät, nicht aber fürs Flugzeug zugeteilt. Somit darf ich das Kennzeichen auch nicht auf dem Flieger anbringen. Wenn ich nun aber nach Deutschland zb fliege, wie schaut das denn da aus? Reicht da die Flugzeugkennung unter der Tragfläche, oder muss da nicht auch das Rufzeichen auf dem Rumpf draufsein?
Wie schaut es aus mit funken in DE, wenn ich eine französische Lizenz habe? Was darf ich, was darf ich nicht? Muss ich ein BZF machen??
Vielen lieben dank
Mfg
Marc