Luftrecht & Luftraum Diskussion

Kunstflug mit UL?

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21Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Zu dem folgenden Video mal eine Frage:

    Welche Lizensen und Freigaben wären in Deutschland nötig, um solche Manöver legal fliegen zu dürfen? Flugtechnisch ohne weiteres machbar, aber meine Frage zielt auf die legale Ausführung.

    http://www.youtube.com/watch?v=81XqGyZVRjw

    Gruss, Miha

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  • Miha schrieb:
    Welche Lizensen und Freigaben wären in Deutschland nötig, um solche Manöver legal fliegen zu dürfen?

    Lizenz: PPL A, (in allen Erscheinungsformen mit SEP bzw. TMG), GPL ( evtl. TMG) aber alle immer incl. Kunstflugberechtigung.
    Freigabe: keine, wenn man in G bleibt.

    Zusätzlich aber auch eine kunstflugzugelassene Echo- bzw. Kilo-Maschine oder ein entsprechendes Segelflugzeug.

    Michael

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  • Miha schrieb:

    Zu dem folgenden Video mal eine Frage:

    Welche Lizensen und Freigaben wären in Deutschland nötig, um solche Manöver legal fliegen zu dürfen? Flugtechnisch ohne weiteres machbar, aber meine Frage zielt auf die legale Ausführung.

    http://www.youtube.com/watch?v=81XqGyZVRjw

    Gruss, Miha


    Hallo Miha,

    die Mindeshöhe für Kunstflug beträgt 450m über Grund. Den Rest hat FD schon geschrieben.

    "Flugtechnisch ohne weiteres machbar". Das sehe ich ein wenig anders, nämlich: "Wenn dich das Leben langweilt,-

    setz es aufs Spiel"!  :-))

    Nix für ungut.

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  • FlyingDentist schrieb:...Lizenz: PPL A, .... aber alle immer incl. Kunstflugberechtigung.
    Freigabe: keine, wenn man in G bleibt.

    Zusätzlich aber auch eine kunstflugzugelassene Echo- bzw. Kilo-Maschine oder ein entsprechendes Segelflugzeug.

    Hallo Michael,

    Du schreibst, eine kunstflugzugelassene Echo-Maschine mit PPL/A und Kunstflugberechtigung.

    Das war mir schon klar, das dies OK ist. Meine Frage war aber UL und Kunstflug.

    Soweit ich informiert bin, war das zumindest früher in D-Land grundsätzlich verboten. Hat sich da was geändert in der Zwischenzeit?

    Gruss, Miha

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  • Moin,

    da hat sich nix geändert. §8 (1) LuftVO: "Kunstflüge mit Luftsportgeräten sind verboten."

    Gruß
    ColaBear
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  • Kann mit dem  LAPL eigentlich Kunstflug betrieben werden? Wenn nich, was machen denn die PPL/N Inhaber mit ner Rans zum Beispiel, die das Ding in der Experimental Klasse für Kunstflug benutzt haben? Müssen die jetzt auf Jar Fcl upgraden?
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  • LAPL reicht für Kunstflug
    Achim
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  • thx
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  • Wer kann mir verraten, was bitte rechtfertigt einen roten Daumen für die Antwort

    "Lizenz: PPL A, (in allen Erscheinungsformen mit SEP bzw. TMG), GPL ( evtl. TMG) aber alle immer incl. Kunstflugberechtigung.
    Freigabe: keine, wenn man in G bleibt.

    Zusätzlich aber auch eine kunstflugzugelassene Echo- bzw. Kilo-Maschine oder ein entsprechendes Segelflugzeug."

    wenn die die Eingangsfrage

    "Welche Lizensen und Freigaben wären in Deutschland nötig, um solche Manöver legal fliegen zu dürfen?"

    lautet?

    Michael

    PS: Ich finde das anonyme Bewertungssystem bisweilen richtig sch....

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  • Hi FD, 

    keine Sorge, ist doch alles grün !

    Lass Dich nicht mit deinen Posts entmutigen, sie sind oft interessant, sachlich und korrekt.´

    Wenn ich was rotes sehe und es ist nicht total daneben, klicke ich sowieso immer auf grün. Finde es sehr gut wenn hier im Forum geschrieben wird. Man muß  ja nicht immer der gleichen Meinung sein. In kontroversen Diskussionen kann man sich aber gut eine bilden.  Ich brauche die Daumen auch nicht .

    Peter   

    PS:  kann auch leicht schief gehen in so niedriger Höhe, hier hatte einer weniger Glück.

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