wir haben anscheinend miteinander ein Kommunikationsproblem. Ich bemühe mich daher nochmals unter Verzicht auf jegliche Ironie meinen Standpunkt zu verdeutlichen:
- Ich stimme vollumfänglich zu, dass es bei der Frage, ob ein BZF erforderlich ist, auf das wo des Funkens und nicht auf das mit wem ankommt. In der Konsequenz darf ein Luftsportgeräteführer ohne BZF in den Lufträumen E, F und G durchaus auch mit FIS und anderen Flugfunkdiensten sprechen. Darauf kommt es mir an, und in dieser Frage stimmen wir doch offenbar völlig überein.
- Widerspruch gibt es von mir gegenüber der Behauptung, im Dünnwaldsektor sei der Luftraum D aufgehoben. In allen mir zugänglichen Dokumenten - ICAO-Karte der DFS, AIP derselben und nun auch die Jeppesen-Anflugkarte - ist der Dünnwaldsektor von der Kennzeichung des Luftraums D(CTR) umfasst. Das Wort "aufgehoben" oder eine dem gleichwertige Formulierung ist dort nirgendwo vermerkt. Für diese Behauptung bitte ich um eine belastbare Quelle.
- Es ist vermutlich weder von den verantwortlichen Stellen und auch von sonst niemandem gewollt, dass die Piste 33 von Leverkusen nur von BZF-Inhabern anzufliegen sei. Daher bezeichne ich die sich formal aus der Papierlage ergebende Situation (Verbot der Queranflugpositionsmeldung) als völlig albern. Sie ist aber evident - jedenfalls für mich.
Viele Grüße
ColaBear