Hallo liebe Mitglieder. Mich würde einmal interessieren wie wohl die rechtliche Grundlage für folgendes Szenario ist:
Beispiel hier EDDK:
Einflug in die CTR mit entsprechender Freigabe, sowie Freigabe zu einem LowApproach auf einer der Pisten. Beim Anflug Motorprobleme (kein Spritmangel). Ich entscheide mich zur Landung auf EDDK nachdem ich dem Türmer natürlich mein Problem dargestellt habe. EDDK hat keine Zulassung UL. Dürfte ich wohl nach Behebung meines Problems (nach Sicherheits-, nicht Notlandung) wieder starten oder brauche ich nen Anhänger??? Flugplätze sollten doch eigentlich zum starten/landen da sein! Wer hat Infos?
Wird durch eine Situation die Landung unmittelbar erzwungen (Motor ist _aus_ oder der Flieger brennt - dann geht es nur noch in eine Richtung - abwärts) dann ist es eine Not-Landung - Diese ist meldepflichtig und der Wiederstart ist genehmigungspflichtig.
Entscheidest Du Dich zu einer Landung um eine drohende Notlage _abzuwenden_ (der Motor könnte bald stehen bleiben, das Wetter könnte bald IMC sein etc.) dann ist es eine Sicherheitsaussenlandung. Du musst dem Grundstückseigentümer eine Mitteilung darüber zukommen lassen und der Wiederstart ist frei und kann Dir _nicht_ untersagt werden, er erfolgt jedoch in Deiner Verantwortung.
Das Entscheidende für eine Sicherheitsaussenlandung ist, dass Du noch in der Lage bist Dein Landefeld frei zu wählen sowie Landeanflug und Landung kontrolliert durchzuführen - d.h. der Flieger funktioniert in weiten Teilen noch, wie er soll (Motor läuft, Steuerung ist intakt etc.)
Von technischer Seite ist es ein schmaler Grad, der aus einer Sicherheits- eine Notlandung macht.
Passiert Dir Das z.B. in EDDK, dann ist es Luftrechtlich gesehen nichts anderes, als eine Sicherheitsaussenlandung auf einer grünen Wiese.
Jedoch sollte gerade bei Deinem Szenario aber alles 110% Wasserdicht sein - denn wenn Da nur der geringste Zweifel besteht, dann wird es blöd für Dich... Wird von der dortigen Luftaufsicht Dein "Motorproblem" doch eher als unmittelbarer Notfall eingestuft, dann kannst Du Dir schonmal einen Anhänger organisieren - oder der Vogel bleibt bis zur endgültigen Klärung erstmal eine Weile am Boden ;-))
Mein Tip: Wir haben mit der "Sicherheitsaussenlandungs-Regelung" ein Gesetz, dass uns im Zweifelsfall ohne bürokratischen Aufwand das Leben retten kann - das sollten wir nicht für solche "Scherze" missbrauchen - also lass es besser sein!
Jedoch sollte gerade bei Deinem Szenario aber alles 110% Wasserdicht sein - denn wenn Da nur der geringste Zweifel besteht, dann wird es blöd für Dich... Wird von der dortigen Luftaufsicht Dein "Motorproblem" doch eher als unmittelbarer Notfall eingestuft, dann kannst Du Dir schonmal einen Anhänger organisieren - oder der Vogel bleibt bis zur endgültigen Klärung erstmal eine Weile am Boden ;-))
Mein Tip: Lass es sein!
BlueSky9
Oh mein Gott!!! Ich wollte mit meiner Frage hier niemals den Anschein erwecken dass ich mir damit ne Möglichkeit für eine Landung in EDDK ergaunern möchte!!! Die Situation fiel mir einfach nur bei meinem letzen Überflug ein und ich dachte mir dabei, was wenn jetzt der Motor stottert oder mein PAX kollabiert oder was weiss ich was alles möglich ist. Trotzdem danke für Deine Antwort. Werde ein paar Fuss drauflegen bei meinem nächsten Überflug ;)
railrunner79 schrieb: was wenn jetzt der Motor stottert oder mein PAX kollabiert
Das sind aber jetzt schon zwei sehr unterschiedliche Probleme.
Bei stotterndem Motor steht "Landeerlaubnis" sowiso ausser jeder Diskussion, und was danach kommt, da würde ich mich BlueSky9′s Meinung zu 100% anschliessen.
Beim kollabierenden PAX und Funkkontakt zum Turm bekommst du mit Sicherheit jede erdenkliche Unterstützung zur schnellen Landung und ich könnte mir gut vorstellen, dass nach der Landung schon die Sanitäter mit der Trage gelaufen kommen. Du bis der Held des Tages, und keiner wird von dir verlangen einen Anhänger zu organisieren.
> Ich wollte mit meiner Frage hier niemals den Anschein erwecken > dass ich
mir damit ne Möglichkeit für eine Landung in EDDK ergaunern möchte
das ging auch weniger um Dich persönlich.... Aber es gibt durchaus Kollegen, die das Thema gerne mal auf die leichte Schulter Nehmen.
(Die TB10, die nach der Tempelhof-Schliessung dort nochmal eine "Notlandung" gemacht hat, ist auch auf dem Hänger gelandet ;-)))
> Die Situation fiel mir einfach nur bei meinem letzen Überflug ein und > ich dachte mir dabei, was wenn jetzt der Motor stottert oder mein PAX
kollabiert > oder was weiss ich was alles möglich ist.
Wenn es so ist, dann passiert Dir natürlich garnix - denn "Not kennt kein Gebot" :)
Motor stottert / geht aus = Notlandung / Meldung / Genehmigung zum Wiederstart.
Das sind aber jetzt schon zwei sehr unterschiedliche Probleme.
Bei stotterndem Motor steht "Landeerlaubnis" sowiso ausser jeder Diskussion, und was danach kommt, da würde ich mich BlueSky9′s Meinung zu 100% anschliessen.
Ist doch quatsch. Etwas Dreck im Vergaser oder ein gelöster Zündkerzenstecker kann den Motor schon "unrund" oder stotternd laufen lassen. Da kann ich doch mal schnell landen, den Fehler korrigieren bevor es ein Notfall wird und weiterfliegen....
OsramBulb schrieb: Da kann ich doch mal schnell landen, den Fehler korrigieren bevor es ein Notfall wird und weiterfliegen....
Steve
Du wirst den Betrieb in Köln möglicherweise "etwas" aufhalten. Das kostet Geld. Viel Spass bei der Diskussion darüber ;-)
gelöschter User am 22.04.2013 um 10:30 Uhr
BlueSky9 schrieb: Passiert Dir Das z.B. in EDDK, dann ist es Luftrechtlich gesehen nichts anderes, als eine Sicherheitsaussenlandung auf einer grünen Wiese.
Es kann natürlich auf der Piste, bzw. anderen zur Landung zugelassenen Betriebsflächen eines Flughafens keine Sicherheitsaußenlandung geben. Schließlich ist der Flughafen in Betrieb und der Lotse hat ja den Einflug in die CTR freigegeben. Im weiteren Verlauf kommt es dann zu einer ungeplanten Landung nach einer, von der zuständigen Luftaufsicht meldepflichtigen Störung. Ein Wiederstart ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Luftfahrtbehörde möglich, weil EDDK keine UL-Zulassung hat.
Michael
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