Wer hat das ggf. auch im flieger magazin gelesen: Ausgabe Nr. 3 Seite 73
Zittat: "Fliegen gegen Geld Europaweit werden ab Apirl die Fluglizenzen neu geregelt. Das sorgt für Unruhe: Dürfen Privatpiloten für Rundflüge kein Geld mehr nehmen?"
Zittat" Im Klartext: Ein Pilot darf (wie bisher auch) für einen Rundflug oder einen Streckenflug von A nach B mit Freuden oder Bekannten zwar keine Vergütung von diesem verlangen, also ein Honorar. Er kann jedoch auch nach der neuen Verordnung die ihm entstandenen Aufwendungen, wie mit em Passagier vereinbart, von diesem ersetzt bekommen. Es ist dabei lediglich darauf zu achten, dass aus der Rundflugtätigkeit und der Mitnahmebörse kein gewerbliches Unternehmen wird; Werbung vor allem per Internet ist nach wie vor tabu."
Ich denke das gilt dann auch für Ul′er bzw. wie ich es plane mit dem Tragschrauber.
Demnach darf erst nach dem Erwerb der Lehrberechtigung eine Vergütung für z. B. Rundflüge genommen werden.