Peter...zeig mir mal denjenigen, der vom Boden aus erkennen kann, ob du 2000ft oder 1600ft AGL fliegst...mal abgesehen von entsprechenden anerkannten Meßmitteln (wie schon einige Postings zuvor angesprochen). Ich möchte wetten, dass es da keinen Fall gibt, dem ein entsprechendes Urteil/Bußgeld/Strafe folgte.
Zumal es beim Luftwandern doch recht stressig ist, in einer Höhe von 2000ft rumzugondeln, und krampfhaft zu versuchen, diese auch einzuhalten. Du bist ja ständig damit beschäftigt, die Höhe mit Deiner Karte abzugleichen...da such ich mir doch für einen Streckenabschnitt die höchste Erhebung, und setz meine 2000ft obendrauf. So komme ich auch nicht in die Verlegenheit, mal aus Versehen die Mindesthöhe zu unterschreiten, und der Flug ist auch entspannter...Luftwandern oder Spazierenfliegen halt ;-)
Wenn dich jemand anzeigt, und behauptet, du wärest unter der Sicherheitshöhe geflogen, wer ist da denn in der Beweispflicht?
Gruß,
Volker