ich habe eine Frage zum vielgeliebten Thema "Mindesthöhe und Sicherheitsmindesthöhe" (§6 LuftVO). Ich weiß, das Thema gibt′s hundertfach im Forum. Trotzdem... Antworten auf meine Fragen habe ich nicht zu 100% gefunden.
Die Grundregeln des §6 Abs. I und III LuftVO sind mir natürlich bekannt. Überlandflüge sind in einer Höhe von mindestens 2000 Fuß AGL durchzuführen. Sofern es die Sicherheit erfordert, auch in größeren Höhen.
Problematisch finde ich jedoch die Ausnahmen zu dieser Regel: Die 2000 Fuß AGL dürfen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (Abs. I und II) unterschritten werden, wenn die Einhaltung der Vorschriften und Festlegungen ... der LuftVO eine geringere Höhe erfordert. Bestes Beispiel sind hier wohl die Lufträume um Kontrollzonen. Liegt die Elevation bei 750 Fuß und Luftraum D beginnt bei 2500 Fuß, können die 2000 Fuß AGL rechtmäßig unterschritten werden. Auch sich ändernde Wetterbedingungen (sinkende Wolkendecke) erfordert eine geringe Flughöhe, um die Sichtflugregeln einhalten zu können.
Aber, folgende Situation stellte sich mir gestern da:
Mit einem Passagier bin ich zu einem Rundflug (Überlandflug!!!) gestartet. Aufgrund meiner Flugvorbereitungen wusste ich, dass die Wolkendecke auf ungefähr 1500 Fuß liegt. Und so bestätigte sich das auch. Die 2000 Fuß waren unmöglich zu erreichen. Die Wolken hätten mich regelrecht verschluckt. Nun zu meiner Frage: Durfte ich für meinen Überlandflug tatsächlich die Ausnahmeregel in Anspruch nehmen und unter der Wolkendecke in ca. 1000 bis 1500 Fuß AGL fliegen. Bitte versteht mich richtig: Ich deute die Ausnahmeregel des §6 Abs. III S. 2 LuftVO wirklich als Ausnahme. In meinem Fall wusste ich schon VOR meinem Start, dass ich die 2000 Fuß nicht erreichen kann. Zwar wäre die Sicherheit auch in geringerer Höhe gewährleistet gewesen. Trotzdem, die Grundregel (2000 Fuß AGL), die es ja nun mal nicht ohne Grund gibt, hätte ich deutlich unterschritten. Das ist für mich irgendwie ein Widerspruch.
Über zahlreiche und vor allem eindeutige Antworten würde ich mich sehr freuen!!!! ;-)