Luftrecht & Luftraum Diskussion

Verwirrung: Von SPL-F zu LAPL

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11Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo zusammen,

    ich habe mich für og. Frage durchs Forum geklickt, ich finde auch viele Informationen; ich gehe aber davon aus, dass die veraltet sind. Vor lauter Diskussion finde ich die Antwort auf meine Frage nicht :-).
    Daher: Kann man als SPL-F Inhaber zum LAPL aufbauen, um Echos zu fliegen?

    Vielen Dank und einen schönen Abend!
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  • Leider nicht direkt. Alle aktuellen Informationen findest Du im Aktuellen ulForum.de - Magazin Artikel zur LAPL.

    Viel Spaß beim Lesen :)
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  • Das einfachste einen PPL-N jetzt beginnen und dann den LAPL erhalten.
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  • Das ist ja toll, danke.
    Dazu habe ich noch 2 Fragen:

    1) Ist VFR-Nachtflug möglich?
    2) Wenn ich mit SPL-F und PaFlugB einen PPL-N mache und zum Zeitpunkt der Umschreibung noch keine 10 Stunden als PIC auf einem 750KG Echo, wohl aber auf dem UL habe, darf ich dann Gäste mitnehmen, oder muss ich erst 10 Stunden alleine fliegen? (Soweit ich weiß, müssen nach LAPL-Erwerb 10 Stunden als PIC geflogen werden, um Passagiere mitzunehmen).
    3) Wäre Lizenzerwerb dann im April 2013?
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  • 1.) zum Thema PPL-N und Nachtflug habe ich nichts gegenteiliges gefunden.
    2.) Laut LuftPerV §1 benötigt man keinerlei Stunden um Passagiere einzupacken.
    3. ) Es ist eine Übergangszeit welche ab April 2013 beginnt.
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  • Laut dieser Quelle ist Passagierflug erst möglich, wenn nach Lizenzerwerb 10 Stunden als PIC geflogen wurden..?
    Das würde dann wohl auch für Leute gelten, die vom SPL zum PPL zum LAPL gehen.

    http://luftfahrtwelt.de/pilotenausbildung/lizenzen-ab-2012/lapl-a-nach-easa-fcl.html
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  • julian286 schrieb:
    Laut dieser Quelle ist Passagierflug erst möglich, wenn nach Lizenzerwerb 10 Stunden als PIC geflogen wurden..?
    Das würde dann wohl auch für Leute gelten, die vom SPL zum PPL zum LAPL gehen.

    http://luftfahrtwelt.de/pilotenausbildung/lizenzen-ab-2012/lapl-a-nach-easa-fcl.html


    Sorry , mein Fehler ging vom PPL-N aus. Wie das beim LAPL ist keine Ahnung :/
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  • Nach meinen Infos (Flugschule, Inet) ist NVFR mit LAPL möglich, ebenso Kunstflug :-) IFR aöllerdings nicht, dass soll aber unter JAR-FCL vereinfacht werden. CVFR ist ebenfalls nicht vorgesehen (dann wäre wieder der Weg zu/über JAR-FCL angesagt), aber man darf mit dem LAPL in alle Lufträume, also auch C.  Ich habe es so verstanden, dass Passagiere mitgenommen werden dürfen, sobald der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit und 30 Starts als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat.
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  • Habe ich auch so verstanden. Gut wäre es, wenn auch 10 UL Stunden anerkannt werden würden.
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  • Das glaube ich nicht, denn es geht Dir ja um Passagierberechtigung in LAPL und nicht in PPL-N und beim LAPL werden keine UL-Stunden mehr angerechnet !
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