wie sieht es rechtlich aus mit UL-Flugbewegungen auf Segelfluggeländen?
Darf ich generell als ULer auf Segelfluggeländen starten und landen, oder nur auf Segelfluggeländen mit einer entsprechenden Zulassung des Geländes, oder dürfen das nur UL-Schleppmaschinen?
Auf der Homepage der Messe Aero (2013) steht, dass für anreisende UL-Piloten ein Segelfluggelände zur Verfügung steht; dies warf die Frage für mich auf.
Zudem kann ich mich dunkel an meine Segelfliegertage erinnern, als hin und wieder mal ULs bei uns am Platz landeten... und ein, zwei Vereinskollegen dann missgünstig murmelten, dass dies rechtlich nicht zulässig sei, nur für den Schlepp ausgerüstete ULs und Flugzeuge dürften dies tun.