BlueSky9 schrieb:
nun ja - das liegt daran, dass wir das ja in den meisten Fällen in Personalunion sind.
Naja, die meisten werden immer noch chartern, aber Du hast natürlich prinzipiell recht. Allerdings wird bei es bei einem Haltervergehen, also z.B. dem Vorwurf mangelhafter Wartung nicht zu einer Beweislastumkehr kommen, da die Wartung keine Obliegenheistpflicht des Luftfrachtführers ist.
Wenn also der Motor stehen bleibt, kann man dem Luftfrachtführer vielleicht vorwerfen, dass er den Flugweg in Höhe und Richtung ( Bebauung, Wald etc.) falsch gewählt hätte, aber niemals den Umstand selbst, dass der Motor ausgefallen ist, das Einhalten der Betriebsparameter und ausreichdes Vorhandensein von Betriebstoffen natürlich vorausgesetzt.
Aber das sind ja alles letztendlich Spitzfindigkeiten. Dass kein Bordbuch geführt werden muss ist Fakt und jeder muss selbst damit umgehen. BTW ich führe Bordbuch...
BlueSky9 schrieb:
Wollen wir hoffen, es nie erleben zu müssen!!
Wie wahr!! Könnte ein schönes Schlusswort sein.
Michael