Haben die Beauftragten eine Ausnahme vom § 15 formuliert und wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Mir geht es in diesem Fall garnicht darum, ob die das dürfen oder nicht, ich will nur für mich nachvollziehen können, ob es tatsächlich so ist. Bisher stehn in dem Fred hier nur Behauptungen, die ich gerne glauben würde!
Grüsse Thomas
gelöschter User am 18.09.2012 um 16:48 Uhr
GTi schrieb: Haben die Beauftragten eine Ausnahme vom § 15 formuliert und wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Falsche Frage, denn die Beauftragten als zuständige Stelle (s.u.) müssten noch immer die Anforderungen an die Betriebsaufzeichnungen überhaupt erstmal formulieren und den UL-Haltern zugänglich machen, bevor man über irgendwelche Ausnahmen nachdenken kann.
Michael
§ 15 LuftBO Betriebsaufzeichnungen ...
(2) Die Betriebsaufzeichnungen müssen Angaben über die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts und durchgeführte Änderungen sowie alle Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen enthalten, deren Übernahme die zuständige Stelle vorgeschrieben hat.
GTi schrieb: Haben die Beauftragten eine Ausnahme vom § 15 formuliert und wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Falsche Frage, denn die Beauftragten als zuständige Stelle (s.u.) müssten noch immer die Anforderungen an die Betriebsaufzeichnungen überhaupt erstmal formulieren und den UL-Haltern zugänglich machen, bevor man über irgendwelche Ausnahmen nachdenken kann.
Michael
§ 15 LuftBO Betriebsaufzeichnungen ...
(2) Die Betriebsaufzeichnungen müssen Angaben über die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts und durchgeführte Änderungen sowie alle Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen enthalten, deren Übernahme die zuständige Stelle vorgeschrieben hat.
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Gut, was hat die zuständige Stelle denn vorgeschrieben? Und wo kann man das nachlesen?
Warum windet Ihr Euch eigentlich um die Beantwortung mit derartigen Haarspaltereien rum?
Grüsse Thomas
gelöschter User am 18.09.2012 um 16:56 Uhr
GTi schrieb: Gut, was hat die zuständige Stelle denn vorgeschrieben?
Ja nix eben. Ist zumindest mein Kenntnisstand. Und falls doch, ist ihnen was mich angeht, die Geheimhaltung bisher perfekt gelungen!
................................. etwa so ausfallen, wie die von Monty Python auf die Frage nach dem Sinn des Lebens.
Michael
PS: Es gibt natürlich noch die Fach- und Rechtsaufsicht durch das LBA, doch die erinnert eher an die Pausenaufsicht an der Berliner Rütli-Hauptschule.
Beim LBA ist man dann gut aufgehoben.
Lest mal das Interview im aktuellen Fliegermagazin. Herr Mendel schiebt die ganze Verantwortung auf Brüssel will aber seinen Personalbestand von 400 auf 1049 erstmal erweitern.
Wenn die alle dann anfangen Vorschriften und Verordnungen zu produzieren steht neben jedem Mechaniker der Anwalt im Hangar.
Hoffentlich bleibt die UL Szene noch lange so.
Wir brauchen weniger nicht mehr.
DM
(Sinn des Lebens ist bereits geklärt = 42)
gelöschter User am 18.09.2012 um 17:50 Uhr
GTi schrieb:
Warum windet Ihr Euch eigentlich um die Beantwortung mit derartigen Haarspaltereien rum?
Grüsse Thomas
Niemand windet sich. Du willst etwas, was wir nach unserem Kenntnisstand beantwortet haben. Für viele Andere ist das keine Frage und keine Haarspalterei. Es ist Wissen. Was soll der Teil sein, der einer Antwort bedürfen würde, die du hier einforderst, noch dazu von den Falschen?
Die Frage ist doch: Wo ist das GEbot? Bisher wurde immer artig von der Echo-Klasse runterskaliert in der Annahme, es sei bei den ULs auch so. Die Annahme dafür hat sich als falsch erwiesen. Es ist nicht so, weil das Regelwerk fehlt. Ich kann die leider nicht beweisen, dass etwas fehlen würde. Wo ist der Beweis, dass man für das Fahrrad keinen Führerschein braucht? Das muss nicht bewiesen werden. Beweise mir, dass die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums mit einem Fahrrad verboten ist und nur nach Erlangung einer Erlaubnis straf-frei ist.
Ich habe im DAEC/DULF Regelwerk auch im Hinblick auf mein UL nichts gefunden, was mich dazu verpflichten würde. Aber wie soll ich "nichts" beweisen?
Aus dem in Gesetzestexten schlicht Vergessenen / Verschluderten und also angerichteten Wirrwarr kann niemand mehr schlau werden.
Und daß die bauftragten Verbände krank vor Sehnsucht nach adäquatem und kompatiblen LBA-Status sind, pfeifen die Spatzen schon lange von den Dächern.
Nächstes Jahr kommt dafür der Schuhführerschein, weil der beschuhte Fuß im Sinne einer vorliegenden Strafrechts-Urteilsfindung auch eine Waffe sein kann, so wie ein UL im Falle von sowas wie 9/11 oder auch schon nur in der Nähe eines AKWs, deren Koordinten deshalb einfältig in die ICAO-Karten geschrieben wurden.
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