Ralle schrieb:
war da nicht was mit der nicht durchgeführeten 5-Jahreskontrolle und Deiner Außenlandung letztes Jahr ???
Tut mir leid, ich kenne eine Jahresnachprüfung aber keine 5-Jahreskontrolle.
Was meine Notlandung 2011 angeht, kann ich nur folgendes völlig ohne Wertung berichten:
Ich habe meinen Flieger gebraucht gekauft, auf einem Hänger zu mir geholt, fast völlig zerlegt, den Rotax zum Franz geschafft und alle TMs und LTAs machen lassen, alles wieder zusammengebaut und geflogen.
Fast 8 Jahre lang habe ich den Flieger dann ausschließlich selbst gewartet und auch alle TMs und LTAs allein durchgeführt und meist im Rahmen der JNPs vom Prüfer allein wegen der Papierlage absegnen lassen. Technische Probleme hatte ich keine, wenn man von den Schwierigkeiten beim Einbau eines Kühlwasserthermostats vor einigen Jahren einmal absieht, wo ich in der Erprobung einmal motorlos aus der Platzrunde landen musste.
Dann entschied ich mich den Flieger prof. warten zu lassen und 7 Stunden nach der letzten großen Wartung ( 100er plus JNP) sprang ein Kühlschlauch vom Verteilergefäß ab und ich musste auf die Wiese.
Was ich sagen wollte:
Beim juristische Nachgang eines Unfalls - und der kommt sicherer als das Amen in der Kirche - sollte man nur das an Unterlagen zu Verfügung stellen, was unbedingt sein muss. Ihr könnt sicher sein, dass die selbst erstellten Unterlagen immer irgendeinen Ansatzpunkt der Gegenseite bieten werden. Da beim UL nur wenig Papier produziert werden muss, sollte man es auch "offiziell" dabei belassen, denn ein Fehlverhalten des Halters muss nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen werden und Gott lob gibt es hierbei keine Beweislastumkehr, wie bei der Haftung für Personenschäden mit Beförderungsvertrag nach § 45 LuftVG.
Leider musste ich nicht nur in unserem Verein mehrfach miterleben, wie so etwas abläuft, wenn sich unbedarfte Piloten/Halter mit Ihren vermeindlich korrekten Unterlagen selbst ans Messer geliefert haben. Hätten sie diesen Kram für sich behalten, niemand hätte deren Fehlverhalten nachweisen können.
Deshalb wenn´s kracht:
Bitte macht nur die Angaben die Ihr machen müsst: Personalien, Lizenzen, Flugbuch, Bordbuch (nicht beim UL!!!) und sonst nichts!! Zum Hergang müsst Ihr unbedingt schweigen, auch wenn Ihr meint, dass Ihr keinerlei Schuld habt. Unser Rechtssystem sieht das explizit vor und bedeutet natürlich keinerlei Nachteil!!
Beratet Euch dann mit einem Fachanwalt und vielleicht auch mit einem zweiten, nehmt Akteneinsicht und entscheidet dann, was Ihr aussagt, bzw. welche Unterlagen Ihr zur Entlastung vorlegen wollt. Und das gilt für den Bagatellunfall ebenso wie für den schlimmsten Personen- und Sachschaden!
Michael
