Du verstößt mindestens gegen §3a (Flugvorbereitung) LuftVO. Die meisten Vertöße in der LuftVO
sind Ordnungswidrigkeiten. Allerdings sind die Bußgelder nicht mit
der StVO zu vergleichen. Das geht ganz schnell in die € z.B. hat
eine vergessene Zweitbrille oder die fehlende Unterschrift im Schein
600 € Bußgeld ′gekostet′.