Luftrecht & Luftraum Diskussion

Mindestalter für Passagiere?

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17Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Wie sieht das aus wenn man 2 Kinder mitnehmen will! (rechtlich) bis 10 Jahre)
    Vorrausgesetzt ist natürlich ein ordentliches anschnallen
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  • Das regulatorische Umfeld läßt Spielräume (s.u.). Ich selbst würde aber keine 2 Kinder mitnehmen - die können meines Erachtens nicht sicher untergebracht werden. Wenn Du trotzdem fliegen willst: checke vorab Deine Versicherungsbedingungen ! Im Zweifel eine Bestätigung der Versicherung verlangen, dass Versicherungsschutz besteht. Gruss GX

    § 19 Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist

    1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 19

    (1) Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von Personen oder Sachen verwendet werden, müssen ausgerüstet sein mit:

    1. Einem Sitz für jede Person und einem Anschnallgurt für jeden Sitz; zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren oder ein Kind mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren und ein Erwachsener können auf einem Sitz untergebracht werden; in Flugzeugen, die nicht in der Lufttüchtigkeitsgruppe Verkehrsflugzeuge zugelassen sind, und sonstigen Luftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Fluggewicht bis zu 5.700 kg können zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu 10 Jahren auf einem Sitz untergebracht werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird; Freiballone sind von den Vorschriften dieser Nummer ausgenommen;

    2. Einrichtungen, Sicherheits- und Rettungsgeräten zum Schutz der Insassen in Notlagen und bei Unfällen;
    ...
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  • Wenn ich mit meiner kurzen fliege (8 Jahre) dann nehme ich immer den Kindersitz aus dem Auto mit.

    Dadurch passen alle Gurte halbwegs und sie hat auch eine bessere sicht.

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  • Ich kenne jemanden, der nimmt ab und zu seinen Enkel mit. Braucht dafür aber einen Kindersitz und genau dieser war ihm dann mal im weg, ich glaube er kam nicht mehr richtig an die Trimmung (Es war auf jedenfall keine Ruder, das man ja sowieso laut Chekliste vor dem Abflug mehrmals Prüft!). Zum Glück rechtzeitig bemerkt!

    Seit dem steht ein extra Punkt in der Checkliste ;)
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  • deckair schrieb:
    .........(Es war auf jedenfall keine Ruder, das man ja sowieso laut Chekliste vor dem Abflug mehrmals Prüft!). Zum Glück rechtzeitig bemerkt! 

    ...kannst du für DIESEN satz bitte mal den erklärbär machen? :-)
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  • vmaxpille schrieb:
    deckair schrieb:
    .........(Es war auf jedenfall keine Ruder, das man ja sowieso laut Chekliste vor dem Abflug mehrmals Prüft!). Zum Glück rechtzeitig bemerkt! 

    ...kannst du für DIESEN satz bitte mal den erklärbär machen? :-)


    moin pille

    Ich war zwar nicht gefragt, aber ich versuche es trotzdem mal:

    bei mir zum Beispiel Punkt 1.13 der checkliste unter "Vor dem Anlassen":

    Steuerung: freigängig

    Wie machst Du das? War das beim Klaus anders?

    Gruß,

    Rüdiger

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  • moin rüdiger

    ...der klaus hat ne andere -  selbergestrickte liste :-)

    aber der satz an sich verwirrt mich....

    .........(Es war auf jedenfall keine Ruder, das man ja sowieso laut Chekliste vor dem Abflug mehrmals Prüft!). Zum Glück rechtzeitig bemerkt!

    ich zerleg ihn mal...

    Es war = einzahl

    auf jedenfall keine Ruder =  mehrzahl

    das man = wieder einzahl :-) 

    ja sowieso laut Chekliste vor dem Abflug mehrmals Prüft!). = er sprach doch von der trimmung....

    ...zumal er einmal vom "kam nicht mehr richtig hin" = während des fluges

    und...

    zum Glück rechtzeitig bemerkt!... = vor dem flug - ja wie nu.... :-)

    also grammatikalisch is der satz ein glatter strömungsabriss ;-)

    pille

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