bin kurz vor meiner Prüfung. Nach dem Ewerb meiner Passagierberechtigung habe ich natürlich auch vor öfters mal Bekannte mitzunehmen.
Kann mir von Euch jemand sagen, wie es mit der Haftung aussieht. Hoffe zwar, dass ich immer oben bleib, aber sollte der Ernstfall eintreten dann wäre ich schon gerne abgesichert.
Dafür gibt es die passende CSL Versicherung die vermtl. bei deinem Flugzeug dabei ist wenn du es charterst. Bei nem eigenen würde ich die unbedingt empfehlen, bzw. die ist glaub ich dann sogar Pflicht. Bei meiner ist Netterweise sogar der Gepäckverlust bei nem UL eher unwahrscheinlich, daß Gepäck verloren geht aber naja was solls.
Also, vielleicht weißt du dies Alles schon, aber ich schreibs trotzdem nochmal. Ich hab gerade beim Dulv reingeschaut und dort steht.... Passagierhaftpflicht, gesetzl. Mindestdeckungssumme 250.000 SZR. Bei Unfällen durch eigens Verschulden haftest du unbegrenzt ( dies kannst du, wie ich dir pers. schon geschrieben hab, evtl. durch eine "Beförderungsvertrag", der dich von dieser unbegrenzten Haftung befreit, vermeiden). Bei Unfällen ohne eigens Verschulden haftest du bis zu einer Höhe von 100.000 SZR. Der Dulv bietet mit dem Gerling-Konzern eine Pass.haftplicht mit einer Deckung bis zu 350.000SZR für jährl. 389,83 € an. Da mir diese Thema auch nicht aus dem Sinn geht, hab ich den DULV gebeten, mir diesbezüglich Auskunft zu geben, bzw. immer noch das leidige Thema, was muß ich tun um mit dem Tragschrauber gewerbliche Rundflüge anbieten zu können. OK, schaun wir mal, was sich tut. Wenn ich mehr erfahre, lass ich es euch wissen. Bis bald.
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Ein Beförderungsvertrag kommt zustande , wenn für den Flug Geld gezahlt, oder eine andere Gegenleistung erbracht wird. DANN haftet der Pilot bei Verschulden unbegrenzt!!!! Auch ohne Nachweis eines Verschuldens haftet der Pilot. Da sind es wie schon erwähnt wurde 100.000 RE = SZR (Weiß jemand, was diese Zahl bedeutet? Sind es Euronen, oder was ist hier als Haftungssumme gemeint?) § 45 Luft VG
Sobald für einen Flug eine Gegenleistung erbracht wird, (es muss nicht immer Geld gezahlt werden) ist eine Enthaftungserklärung ungültig § 49c LuftVG
Bei einem reinen Gefälligkeitsflug (es darf für den Flug kein Geld gezahlt werden und auch keine andere Gegenleistung erbracht werden) muss ein Verschulden in Form einer Fahrlässigkeit dem Pilot nachgewiesen werden und er haftet erst dann. § 823 BGB
Man kann sich also nicht mit einem Beförderungsvertrag aus der Haftung entziehen, im Gegenteil!!
Ich habe dazu mal noch eine Frage, also wenn ich Passagiere einfach ohne dafür irgendetwas zu bekommen, mitnehme brauche ich eigentlich keine Passagierhaftpflicht. Also sie ist nicht pflicht, aber empfehlenswert! Was sind den außer der Kasko noch Pflichtversicherungen? Danke!
Seit Ende Juni 2004 besteht die Pflicht zum Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung. Was da alles zu beachten ist kann man in folgendem Beitrag gut nachlesen. http://home.arcor.de/alois.laumer/thema/haftpl.htm Und nicht vergessen, den Passagier vorher über evtl. Gefahren aufklären - auch wenn das uns völlig überflüssig erscheinen mag. Dass man sich beim Aussteigen den Fuß "verknacksen" kann, will erklärt sein.
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