Es ist eben nicht egal, ob Gefälligkeitsflug, oder Beförderungsvertrag:
Bei einem reinen Gefälligkeitsflug ( nichtgewerblicher, innerdeutscher Verkehr) haftest Du bei leichter, oder grober Fahrlässigkeit, so wie Vorsatz in unbegrenzter Höhe. Der Geschädigte, oder dessen Erben müssen aber Deine Schuld nachweisen.
Bei einem entgeldlichen Beförderungsvertrag haftest Du auch ohne Schuld, 100000 RE=SZR (keine Ahnung wie die Summe in € lautet) bei einem unentgeltlichen Beförderungsvertrag haftest Du bei einfacher und grober Fahrlässigkeit, so wie Vorsatz in unbegrenzter Höhe.
Bei zustandegekommenen entgeltlichen, so wie unendgeltlichen Verträgen muss der Geschädigte, oder dessen Erben nicht mehr die Schuld des Piloten nachweisen