BlueSky9 schrieb:
Dein Vercharterer hat Dir gegenüber eine gewisse
Sorgfaltspflicht - wenn er Dir den Flieger als flugtüchtig
überlässt, dann kann Dir egal sein, was er in die Reifen
gefüllt hat oder nicht - zumindest Haftungsmäßig.
Ich hatte es in einem anderen Zusammenhang kürzlich schon einmal geschrieben, der Halter (Vercharterer, Vereinsvorstand usw.) hat hier die volle Verantwortung, abgesehen davon, wenn der Pilot selbst Hand anlegt oder die Maschine luftuntüchtig beschädigt.
Wenn der Halter, in diesem Fall der Vercharterer oder Vereinsvorstand einem Piloten ein Luftfahrzeug zur stundenweisen Nutzung überlässt, trägt er zunächst immer das gesamte straf- und haftungsrechtliche Risiko, was von diesem Flugzeug/Luftsportgerät ausgeht. So hat er die alleinige Verantwortung dafür, dass das LFZ dem zulassungsrelevanten Kennblatt entspricht, ein aktueller Wägebericht vorliegt, die Papiere ok, alle Wartungsarbeiten durchgeführt und alle LTAs abgearbeitet sind, das Luftfahrzeug entsprechend versichert ist ( CSL-Police!!) und sich selbstvertsändlich auch in lufttüchtigem Zustand befindet.
Der Pilot darf auf diese Rechts- und Sachlage ohne besondere Rückversicherung - "ist bei "meinem" Flieger auch wirklich alles i.O.??" - rechtssicher vertrauen.
Pikant in diesem Zusammenhang ist ja immer wieder der Wägebericht. Aber auch hier hat ausschließlich der Halter, nicht etwa der Prüfer oder gar der Hersteller die alleinige straf- und haftungsrechtliche Verantwortung. Der Pilot bekommt erst ernste Schwierigkeiten, wenn ihm die Kenntnis um den Mangel, also z.B. ein fehlerhafter Wägebericht oder ein luftuntüchtiges Fahrwerk nachgewisen werden kann. Dann handelt der Pilot mit Vorsatz, und die Verantwortung des Halters tritt stark in den Hintergrund. Besonder kritisch wird das dann beim Passagierflug, dann haftetet der Pilot unbegrenzt mit Umkehr der Beweislast:
Pilot weiß, Fahrwerk ist nicht ok. Startunfall, LFZ rollt von der Piste und überschlägt sich, Passagier schwer verletzt.
Passagier will Schadenersatz und behauptet Pilot wusste, dass das Fahrwerk nicht lufttüchtig war => Umkehr der Beweislast, unbegrenzte Haftung, möglicher Regress der Versicherung. Nun müsste der Pilot beweisen, dass der Unfall auch mit einem lufttüchtigen Fahrwerk geschehen wäre. Das wird sehr schwierig bzw. unmöglich = big trouble!!
Michael
PS: Inwieweit allerdings die allgemeine Erkenntnislage unter UL-Piloten, dass Wägeberichte nicht immer die wahren Masseverhältnisse eines Luftsportgerätes wiedergeben Einfluss auf die juristischen Beurteilung der Pilotenverantwortung haben könnte, ist bis jetzt nicht wirklich bekannt.