Moin moin
Das mit der Haftung und der GmbH betrifft den traurigen Fall eines Absturzes und die Schadenersatzvorderungen der Hinterbliebenen. Hier haftet man mit seinem gesamten Vermögen wenn man als Einzelunternehmer die Rundflüge durchführt. Wenn aber der Veranstalter eine GmbH ist, haftet diese nur mit dem Einlagevermögen.
Die Kasko des Fliegers sollte aber auf die Privatperson laufen und nur die Haftpflicht und Insassenunfall auf die Gesellschaft. Die Finanzämter gucken schon mal komisch bei solchen Konstruktionen, aber sauber ist die Geschichte.
bb
hei