Luftrecht & Luftraum Diskussion

Rundflüge nur als Berufspilot ???

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70Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Moin moin

    Das mit der Haftung und der GmbH betrifft den traurigen Fall eines Absturzes und die Schadenersatzvorderungen der Hinterbliebenen. Hier haftet man mit seinem gesamten Vermögen wenn man als Einzelunternehmer die Rundflüge durchführt. Wenn aber der Veranstalter eine GmbH ist, haftet diese nur mit dem Einlagevermögen.
    Die Kasko des Fliegers sollte aber auf die Privatperson laufen und nur die Haftpflicht und Insassenunfall auf die Gesellschaft. Die Finanzämter gucken schon mal komisch bei solchen Konstruktionen, aber sauber ist die Geschichte.
    bb
    hei
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  • triple-delta schrieb:
    Moin moin

    Das mit der Haftung und der GmbH betrifft den traurigen Fall eines Absturzes und die Schadenersatzvorderungen der Hinterbliebenen. Hier haftet man mit seinem gesamten Vermögen wenn man als Einzelunternehmer die Rundflüge durchführt. Wenn aber der Veranstalter eine GmbH ist, haftet diese nur mit dem Einlagevermögen.
    Wie sagt FlyingDentist so gerne: Mit Verlaub, aber das ist natürlich völliger Blödsinn.
    Lies und verstehe einfach noch mal den §45 LuftVG.

    Grüetzi
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  • Alle "GmbH"-Märchen bedürfen noch einer Ergänzung:

    Die GmbH (der Gesellschafter) ist in der Haftung begrenzt, aber der Geschäftsführer haftet auch mit dem Privatvermögen, unbeschränkt, sicher auch in D.

    Ich wäre in Sachen "gewerblich" ohne CPL, etc. äußerst vorsichtig.
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  • Hallo

    Ich mache es auf jeden Fall so und meine Juris haben mir das auch bestätigt. Ob es unbedingt nötig ist, ist sicher diskussionswürdig.
    bb
    hei
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  • maxmobil schrieb:
    Alle "GmbH"-Märchen bedürfen noch einer Ergänzung:

    Die GmbH (der Gesellschafter) ist in der Haftung begrenzt, aber der Geschäftsführer haftet auch mit dem Privatvermögen, unbeschränkt, sicher auch in D.

    Ich wäre in Sachen "gewerblich" ohne CPL, etc. äußerst vorsichtig.
    Ist in D nicht nötig, da - wie bereits zitiert - man mit dem UL gewerblich unterwegs sein darf. Das ist alles prima. Aber was DDD da wieder vorschlägt ... Dia Banalien der Haftung. Wer haftet? Der der den Schaden verursacht. Wer verursacht den Schaden? Wir machen das mal als Multiple Choice, sonst versteht das niemand:

    0 der Papst
    0 der Pilot
    0 Justin Timberlake

    Zutreffendes ankrenzen.

    Und nu erklär mir mal einer, wie man eine GmbH hinter das Steuer setzt?

    Es gibt keine Enthaftung. Punkt um. Aber wer hinter jedem Baum Abmahnanwälte sieht, der macht auch sowas ... ist schon in Ordnung.

    Truxxon
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  • Ich gebs auf und mache mein Kreuz beim Papst.

    Grüetzi
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  • Hörst schrieb:
    maxmobil schrieb:
    Sieht so aus als ob UL-Deutschland im Vergleich das Paradies auf Erden ist,....
    Endlich mal einer der die Wahrheit ausspricht!


    Mach das mal Hörst. So weit isser ja nicht weg von Dir der Papst. Ich frag mich immer noch wie es nur möglich sein kann die drei Worte: Deutschland - Ul - Paradies ernstgemeint in einen Satz zusammenbringen kann.  Aber Du kriegst das hin, nicht wahr? :-))
    Gruss Stephan
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  • Stephan2 schrieb:
    Hörst schrieb:
    maxmobil schrieb:
    Sieht so aus als ob UL-Deutschland im Vergleich das Paradies auf Erden ist,....
    Endlich mal einer der die Wahrheit ausspricht!


    Mach das mal Hörst. So weit isser ja nicht weg von Dir der Papst. Ich frag mich immer noch wie es nur möglich sein kann die drei Worte: Deutschland - Ul - Paradies ernstgemeint in einen Satz zusammenbringen kann.  Aber Du kriegst das hin, nicht wahr? :-))
    Gruss Stephan




    Also, ich wäre jetzt tief enttäuscht, wenn maxmobil (als Ösi) das nicht ernst gemeint hätte. Und das der Papst für Flugunfälle haftet ist doch naheliegend.
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  • Stephan, das stammt von mir und bezieht sich auf den UL-Vergleich mit Österreich (das natürlich sonst .....). Aber jetzt verkauf ich meins ohnehin.
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  • Echt witzig, dass ich diesen Thread mit ner etwas anderen Fragestellung aufgewärmt hab ;)
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