Luftrecht & Luftraum Diskussion

Lizenz abgelaufen

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  • Hallo zusammen,

    ich habe, oder besser hatte, eine Lizenz für Motorschirme und für 3 Achser. Die Lizenzen sind jetzt seit mehr als 36 Monaten abgelaufen. Hat jemand eine Idee, was ich zum Erneuern machen muss? Habe mal was gelesen, dass man bei mehr als 36 Monaten auch eine theoretische Prüfung nachmachen muss. Kann mir gegebenenfalls helfen, dass die Motorschirmlizenzen mittlerweile nicht mehr ablaufen?

    Wäre schön, wenn jemand dazu eine Idee hat.

    Danke und Gruß,

    Klaus

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  • Hallo,

    ich würde mal beim DULV anrufen. Die sind dort sehr nett, prompt und kompetent !

    Viel Erfolg.

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  • Ja, kann ich auch nur Raten, fragt mal in Eurem Verband nach.

    Ansonsten hab ich für dich die Übersicht hier:

    LuftPersV § 45
    Gültigkeit der Lizenz

    (1) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 wird unbefristet erteilt. Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 und 5 wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt. Eine Lizenz für Ultraleichtflugzeugführer ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach § 24d der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

    (4) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, für Hängegleiter und Gleitsegel und andere vergleichbare Luftsportgeräte sowie für Sprungfallschirme eine ausreichende fliegerische Übung aufweist. Die Einzelheiten werden vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt.

    (5) Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 kann um die Gültigkeitsdauer nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.

    Also, alles kein Drama u. Theorie muß auch nicht sein.

    Grüße vom Carlson

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  • Hallo,

    danke für eure Hinweise. Ich habe auch mit dem DULV gesprochen. Ich muss für den 3-Achser 12 Stunden mit Flugauftrag fliegen, dann ist der Schein wieder da. Für den Motorschirm auch, da aber noch 30 Starts / Landungen. Wie lange der Schein abgelaufen war spielt wohl keine Rolle.

    Gruß,

    Klaus

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