ich habe, oder besser hatte, eine Lizenz für Motorschirme und für 3 Achser. Die Lizenzen sind jetzt seit mehr als 36 Monaten abgelaufen. Hat jemand eine Idee, was ich zum Erneuern machen muss? Habe mal was gelesen, dass man bei mehr als 36 Monaten auch eine theoretische Prüfung nachmachen muss. Kann mir gegebenenfalls helfen, dass die Motorschirmlizenzen mittlerweile nicht mehr ablaufen?
ich würde mal beim DULV anrufen. Die sind dort sehr nett, prompt und kompetent !
Viel Erfolg.
gelöschter User am 02.12.2008 um 12:06 Uhr
Ja, kann ich auch nur Raten, fragt mal in Eurem Verband nach.
Ansonsten hab ich für dich die Übersicht hier:
LuftPersV § 45 Gültigkeit der Lizenz
(1) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 wird unbefristet
erteilt. Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 und 5 wird mit
einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller
Voraussetzungen erteilt. Eine Lizenz für Ultraleichtflugzeugführer ist nur
gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach § 24d der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen
nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte
Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten
Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit
Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12
Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde
Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten
Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine
Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch
gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen
Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch
zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
(4) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen
nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für schwerkraftgesteuerte
Ultraleichtflugzeuge, für Hängegleiter und Gleitsegel und andere vergleichbare
Luftsportgeräte sowie für Sprungfallschirme eine ausreichende fliegerische Übung
aufweist. Die Einzelheiten werden vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt.
(5) Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 kann um die
Gültigkeitsdauer nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der
Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein
gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.
Also, alles kein Drama u. Theorie muß auch nicht sein.
danke für eure Hinweise. Ich habe auch mit dem DULV gesprochen. Ich muss für den 3-Achser 12 Stunden mit Flugauftrag fliegen, dann ist der Schein wieder da. Für den Motorschirm auch, da aber noch 30 Starts / Landungen. Wie lange der Schein abgelaufen war spielt wohl keine Rolle.
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