turboprop schrieb:
Weiß jemand was aus dieser Sache geworden ist?
Kann den letzten Satz jemand bestätigen?
Das Erprobungsprgromm, an dem 120 Motorschirmpiloten in Berlin/Brandenburg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen teilgenommen haben, ist nach zweijähriger Laufzeit bereits Anfang 2010 beendet worden. Seitdem besteht auch für diese Luftfahrzeuge wieder uneingschränkter Flugplatzzwang nach § 25 LuftVG. Eine erneute Lockerung oder gar dauerhafte Abschaffung dieser Bestimmung für Motorschirme, die dem Gesetz nach eigentlich "ganz normale (gewichtskraftgesteuerte) ULs" sind, ist z.Zt. nicht in Sicht.
Nach § 25 LuftVG gilt in der Bundesrepublik ein "Flugplatzzwang" für a l l e motorisierten Luftsportgeräte. Das schließt momentan auch noch die neuesten elektrischen "Starthilfen zum Thermikanschluss" von Gleitschirmen ein. Hier sollen allerdings die besonderen Bedingungen ( z.B. keine Möglichkeit bzw. Verbot des motorgetriebenen Streckenflugs) in Zukunft auch den Start an den üblichen Hängegleiterstartstellen möglich machen.
Michael