Luftrecht & Luftraum Diskussion

wo darf man starten und landen

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22Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hi,

    danke für die Antwort.

    Naja auf Deutschland würde ich jetzt mal nicht schimpfen. Sagen wir mal Europa. Leider gibbets halt so einige schwachsinnige Regeln in der Luftfahrt. Oder Sagen wir mal wohlwollender, ein paar Regeln, die sich nicht schnell genug, an die sich ändernden Gegebenheiten, anpassen.

    Ich befürchte, dass es sich hier genauso verhält. Obwohl man mit der CT dann richtig flexibel wäre ... hach es könnte so einfach sein ...

    VG Markus
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  • Moin,

    eine Echo zugelassene CTLS ist in Deutschland kein UL mehr !!! Du musst handeln wie ein Echo Flugzeug. Dafür kannst Du auf großen intl. Airports landen, weil ECHO.

    Bei uns steht die erste Echo, die PTF, die in jeder Werbung ist. Wir haben für das Flugzeug eine Sondergenehmigung für Echo
    Einzig im Bereich Wartung ist man nicht den Echo Vorschriften unterlegen. Hier kannst Du wie ein UL Besitzer handeln.

    LG
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  • @Sommerfeld: Kannst du mir bitte deinen letzten Satz mal erklären, wie das geregelt ist?
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  • Das Liegt wiederum an der Permit to Fly Zulassung.

    Im Groben hast Du ein UL + x KG was Du pflegen und warten kannst wie ein UL. Sobald Du es in die Luft bewegst oder Landen willst, bist Du laut Kennzeichen ein ECHO Flieger und musst dich so benehmen. Am Boden bist Du dann wieder ein 600 KG Flieger. Das ganze ist ja eine Art Sondergenehmigung / Zwitter.
    Aus diesem Grund will man ja eine neue Klasse > 600KG. Solange es die nicht gibt, wird das UL als ECHO Zugelassen und fliegt mit der PTF.
    Im Luftraum gibt es nur Unterscheidungen von Echo zu Mike und bei Mike wiederum 2 oder 3 Achsen. Die 600KG Flieger passen aufgrund des Gewichtes nicht in die Mike Klasse. Es gelten aber weiterhin die Wartungsvorschriften des Herstelelrs udn die sind bei der CTLS 472,5 und 600KG gleich. Du kannst das Flugzeug ja in beiden Klassen anmelden. Wenn Du auf Gewicht verzichten kannst fliegst Du das identische Flugzeug als M.

    Kompliziert.... ich weiss ;)
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  • Zwischen diesen Beiträgen liegen mehr als 8 Monate.
  • Die Sache mit dem Sondelandeplatz zulassen ist garnicht so einfach, erst mal muss unterschieden werden zwischen §6 einer dauerhaften betriebserlaubnis und § 25 eine Zeitweise begrenzter mit begrenzter Nutzungsbedingungen. (Meist immer 1 Jahr und wird dann velängert)

    Die Gelände vorraussetzung kannst du beim Dulv nachlesen, am Platz muss eine Person sein, die in der Lage ist im Notfall zu helfen und einen Artzt zu verständigen(Festnetz pflicht) sie muss kein Sprechfunkzeugnis haben, denn ULs müssen nicht mal eine Funke haben. Bevor du das angehest kläre es zuerst mit etwaligen Anwohnern/Jägern ab  und dann einen Antrag bei der Gemeinde. Danach würde ich erst weiter machen. Beriksregierung,Unterelandschaftbehörde .....)

    In Metelen sind wir seid 6 Jahren im Genehmigungsverfahren. Seid 2 Jahren haben wir Betriebserlaubnis §6 aber 2 Anwohner klagen jetzt gegen den Bescheid der Bezirksregierung. Wir hoffen das dieses Jahr endlich ein Schlussstrich gezogen wird.

    Ich muss dazu sagen im Münsterland ist es bedeutent schwieriger als z.B in Niedersachsen, im Osten gehts am einfachsten
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  • Zwischen diesen Beiträgen liegen mehr als 4 Jahre.
  • wie sieht das eigentlich mit Echo aus?
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  • http://www.schmidtler.de/html/ht_allgemeines/fplatz.htm

    Hier, bitte.
    Rüdiger
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  • Ja, da geht es um UL-Gelände.
    Echo wird ungemein schwieriger.
    Rüdiger
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  • Moin,
    das ist zwar schon von 2001, aber sehr gut! In welchem Bundesland moechtest du das denn machen?
    Sowas waere ja auch unser Traum....

    http://www.schmidtler.de/html/ht_allgemeines/fplatz.htm

    LG  Marina
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