Luftrecht & Luftraum Diskussion

Führungszeugnis

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36Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo,

    kann der RP wirklich den Antrag auf Zulassung zur Ausbildung zum Luftsportgeräteführer (SPL) wegen einem Eintrag im polizeilichen Führungszeignis verweigern? Zum Beispiel §69 StGB?

    LG
    vom Simulant
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  • kurze antwort: ja.
    lange antwort: der RP hat damit nix zu tun. bei luftsportgeraetefuehrern entscheiden die "beauftragten stellen" (nach §31c LuftVG), also DAeC oder DULV, ueber die zulassung zur ausbildung.
    bei einem fuehrungszeugnis, in dem ein eintrag auf §69 StGB ("Entziehung der Fahrerlaubnis") lautet, wird der sachbearbeiter vermutlich mit einem kurzen hinweis auf §24 Abs.2 Nr.2 LuftVZO die zulassung zur ausbildung verweigern. 
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  • Hallo AlphaYankee,

    vielen Danke für die Antwort.

    §24 Abs.2 Nr.2 LuftVZO lautet :

    "die erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben, wenn diese Verstöße für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Personen im Umgang mit Luftfahrzeugen von Bedeutung sind"

    Bleibt also nur die Formulierung "im Umgang mit Luftfahrzeugen von Bedeutung sind" im Sinne des Betroffenen auszulegen.

    LG

    vom Simulant

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  • naja, eine gerichtlich angeordnete entziehung der fahrerlaubnis kassiert man ja nicht "mal einfach so" fuer falschparken.. da wird schon ein bisschen mehr passiert sein.. 
    obwohl.. ich kenne mindestens einen fall, in dem wg. wiederholten (ca. 200x in der gleichen strasse) parkens ohne parkschein tatsaechlich eine medizinisch-psychologische begutachtung angeordnet wurde (aka "idiotentest"). bei verweigerung der begutachtung waere dann auch eine entziehung gefolgt..
    kann/will der kandidat denn naehere angaben machen, wie es zu dem urteil gekommen ist?
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  • Es war wohl eher das Gegenteil von Parken...

    LG

    vom Simulant

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  • Das ist ja zunächst noch nicht strafbewehrt...
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  • Simulant schrieb:
    Hallo,

    kann der RP wirklich den Antrag auf Zulassung zur Ausbildung zum Luftsportgeräteführer (SPL) wegen einem Eintrag im polizeilichen Führungszeignis verweigern? Zum Beispiel §69 StGB?

    LG
    vom Simulant
    Der RP nicht, da er den Antrag nicht sieht. Man stellt den Antrag beim DAEC oder DULV.

    Truxxon
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  • nehmen wir an ich bin mit 18 Jahren betrunken gefahren und habe mein Führerschein für 6 Monate entzogen bekommen. Jetzt wären 5 Jahre vergangen und ich könnte keine Ul-Lizenz erwerben??
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  • Es gibt Fristen nach denen Einträge im Bundeszentralregister gelöscht werden. Einige Straftaten tauchen auch erst gar nicht im Führungszeugnis auf (ich meine alles unter 90 Tagessätzen)

    Wie immer gilt: Das ist meine bescheidene Meinung und keine Rechtsberatung.

    Nachtrag: Google meint "unter 90 Tagessätzen bzw. unter 3 Monaten Haft."
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  • das meine ich auch!
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