Luftrecht & Luftraum Diskussion

Kurzzeitger Grenzüberflug

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5Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo,

    ich plane einen VFR-Flug von EDKL (Leverkusen) nach EDSB (Karlsruhe Baden-Baden). Nun liegt der Flughafen Karlsruhe Baden-Baden ja sehr nahe an der französischen Grenze sowie die Pflichtmeldepunkte W und N bereits in Frankreich.

    Kann mir jemand sagen, ob ich für den Einflug in die Kontrollzone von Karlsruhe über bspw. November dann bereits einen Flugplan aufgeben muss, da ich kurz über Frankreich fliege? Bzw. umgekehrt, beim Starten und Ausflug über W ebenfalls vorher einen aufgeben muss?

    Besten Dank für die Mithilfe schon einmal.

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  • Moin,

    wenn du auch nur kurz nach Frankreich rüber fliegst, ist es ein Grenzüberflug , dafür brauchst du einen VFR-Flugplan (auch wenn Start und Landung in Deutschland sind).

    Oder du legst die Route so , dass du komplett in Deutschland bleibst,  wegen Karlsruhe/CTR brauchst du keinen Flugplan.

    Gruß Olaf

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  • Ich würde kurz am Flughafen anrufen, die wissen das aus erster Hand und du bekommst eine 100 % zutreffende Info...


    Chris

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  • ich bin schon öfter durch die CTR geflogen, ′Ausflug über W und N′ am Rhein entlang.  Kein Problem.  War mir trotzdem etwas unwohl ohne FP, und da hatte ich mal den Controller gefragt wie das mit der Flugplanpflicht sei. Die Antwort war sinngemäß:  das paßt schon, Straßburg Info weiß Bescheid...
    Bin mal gespannt was Du am Telefon gesagt bekommst.

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